In weit ist der Fraktionszwang, bei nicht geheimen Abstimmungen im Bundestag undemokratisch?
sollten Abgeordnete nicht nur ihrem Gewissen verpflichtet sein ?
19 Stimmen
7 Antworten
Naja... einerseits sollen sie natürlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sein. Andererseits werden die ja auch als Teil einer Partei gewählt. Das wird in Zukunft noch deutlich mehr so sein, denn nach der Wahlrechtsreform sind Direktmandate ja weg vom Fenster, wie viele Sitze eine Partei bekommt entscheidet sich ausschließlich über die Zweitstimme.
Und da erscheint es natürlich irgendwie auch nachvollziehbar ein klein wenig zu sagen 'du bist hier und gewählt als Vertreter dieser Partei, also richte dich doch bitte auch danach'.
Wenn das Gewissen des Abgeordneten radikal dem widerspricht wofür er da abstimmen soll, ist er ja nicht gezwungen entsprechend abzustimmen.
Ein Fraktionszwang widerspricht durchaus den Aufgaben eines Abgeordneten, wie sie im Grundgesetz vorgegeben sind.
Andererseits: Ein Abgeordneter kann ja guten Gewissens zugeben, daß er von politischen Themen außerhalb seines Spezialgebiets keine vertieften Kenntnisse hat, um sich eine fundierte Meinung zu bilden, und daher den Experten seiner Fraktion vertraut. Ebenso kann er sich auch auf sein Gewissen berufen, wenn ihm der Zusammenhalt und das politische Gewicht seiner Fraktion wichtiger ist als seine eigene Meinung in einer ihm nebensächlich erscheinenden Entscheidung.
Die meisten Abgeordneten im Bundestag sind über die Liste ihrer Parteien gewählt worden und haben kein Direktmandat errungen weil sie persönlich so toll sind.
Der Fraktionszwang beugt zudem Korruption vor.
Der Fraktionszwang beugt zudem Korruption vor.
??? - Das solltest Du mal bitte erläutern, denn es kann auch eine ganze Fraktion korrupt sein. Siehe doch die Grünen: Alle folgten Habecks Atomausstieg, trotz dessen korrupter Vetternwirtschaft und korrupten Darstellungen falscher Zahlen...
Gruß Fantho
genau das ist das Problem!
zudem stellen die Parteien sowohl den Bundestag, als auch die Regierung und hebeln somit die Gewaltentrennung aus!
also Parteien, so wie das derzeit in Europas Demokratie läuft, schaden den Demokratien mehr als sie ihnen nützen!
ja, ich weiß es. nur ist die eben nicht mehr gegeben, wenn, wie bei uns, sowohl Gesetzgebung als auch Regierung (=Exekutive) von Parteien gesteuert ist.
Du weißt es also nicht.
Die Regierung ist die Legislative, die gesetzgebende Gewalt.
Die Gerichte sind die Judikative, die rechtssprechende Gewalt.
Und Polizei etc. ist die Exekutive, die die Gesetze durchsetzt.
DU weißt es nicht!
die Gesetzgebung ist der Bundestag!!!!!
Die Regierung (die Minister) ist Teil der Exekutive, weil sie die durch den Bundestag erlassenen Gesetze in den Ministerien auszuführen/umzusetzen hat!!!
da sieht man, wohin die Perversion der Gewaltentrennung durch die Parteien bereits geführt hat: die Leute wissen nicht mal mehr, was Legislative und Exekutive sind....
Es gibt keine Fraktionszwang. Und selbst wenn es ihn gäbe, ließe er sich bei einer geheimen Abstimmung ja nicht durchsetzen, da man grundsätzlich nicht nachvollziehen kann, welcher einzelne Abgeordnete wie abstimmt.
Fraktionen stimmen in der Regel zwar einheitlich ab, aber da ist kein Zwang, sondern eher sowas wie "Einsicht in die Notwendigkeit" um der Partei/Fraktion ein klares Profil zu verschaffen. Wenn man ständig mit der Mehrheit seiner Fraktion über Kreuz liegt, dann muss man sich einfach fragen, ob man in dieser Fraktion noch richtig ist und letztlich auch die Konsequenzen ziehen. Der Austritt von S. Wagenknecht und einer Handvoll ihrer Anhänger aus der Linksfraktion war ja so ein Schritt. Sie wollte vielen wirklich linken Forderungen nicht mehr folgen und es hat auch an ihrem Ego gekratzt, dass umgekehrt die Mehrheit der Linken-Abgeordneten ihr nicht folgen wollte.
Vor irgendwelchen Abstimmungen gibt es in der Regel Diskussionen auf Fraktionssitzungen wie sich die einzelnen Parteien verhalten werden. Manchmal auch sowas wie Probeabstimmungen. Und in der Regel halten sich dann alle an das Mehrheitsvotum ihrer Kollegen oder zeigen dann auf dieser Sitzung offen an, dass sie entweder bei der Abstimmung bewusst raus gehen oder tatsächlich anders stimmen werden. Das kannst Du auch immer mal wieder sehen, dass es im Bundestag (auch bei offenen oder sogar namentlichen) Abstimmungen immer wieder einzelnen Abgeordnete gibt, die gegen die Mehrheitsmeinung ihrer Partei stimmen.
Ds ist ein weites Feld.
Grundsätzlich ist der Abgeodnete in seinen Entscheidungen frei. Es gibt aber natürich Sachzwänge wie z. B. dass man von der Vergütung für das politische Amt lebt. Das möchte man nicht verlieren.
Es gitb aber noch andere Perspektiven. Der Abgeordnete ist gewählt worden, weil man von ihm bzw. seiner Partei bestimmte Entscheidungen erwartet. Wenn der nun macht, was er will und sich nicht um die Basis kümmert, ist das dann noch demokratisch?
Die Partei wiederum hat einen Auftrag ihrer Wähler bekommen und da stehen auch Erwartungen dahiner. Was, wenn jetzt die Parteiführung ganz andere Entscheidunden treffen will. Wem ist dann der Abgeordnete verpflichtet? Seinen Wählern, seiner Partei oder nur sich selbst?
Es gibt also ein schwer zu durchdringendes Geflecht von Interessen.
Er muss halt " Die passende Ausrede finden"!? 🤔🥴