Sollte der Parteienübertritt verboten werden (Bundestag)?


01.07.2024, 22:32

Sollte die Abgeordnete also ihr Mandat zurückgeben?

Und kommt nun bitte nicht an mit "Der/Die Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen" -> Dies gilt meiner Meinung nach nur bei Entscheidungen bezüglich Gesetzesdebatten

Hier liegt eine Täuschung gegenüber den Wählern der Partei vor

Nein 69%
Ja 31%

13 Stimmen

7 Antworten

Ja

Verbote, Verbote - scheint ja in der Zwischenzeit ein beliebter Begriff zu sein.

Allerdings sollte es einen Automatismus geben, dass Abgeordnete, die über eine Parteien-Landesliste in den Bundestag einziehen, bei Parteiübertritt automatisch ihr Mandat verlieren - schliesslich ist bei der Landesliste gerade NICHT der Kandidat, sondern die Partei vom Volk gewählt worden. Bei Direktmandaten sieht die Sache anders aus.

Wenn hierzu die Verfassung geändert werden muss, dann sei es so - würde ja auch nicht zum ersten Mal passieren…

Ja

Ich finde, wer über die Parteienliste einzieht, sollte auch in der Partei bleiben und das Grundsatzprogramm der Partei vertreten. Bei direkt gewählten Abgeordneten ist das natürlich etwas anderes.
Jemand der über die Liste eingezogen ist, darf natürlich die Partei wechseln, sollte dann aber sein*ihr Mandat abgeben.

Gruß

Eragon

Und kommt nun bitte nicht an mit "Der/Die Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen" -> Dies gilt meiner Meinung nach nur bei Entscheidungen bezüglich Gesetzesdebatten

Der Abgeordnete IST aber letztlich nur seinem Gewissen unterworfen.

Was wäre das Ergebnis, dass man sowas verbieten würde? Die Person würde zwar offiziell Mitglied der Partei etc. bleiben, würde sich aber wenn es wirklich zu einer Abstimmung oder zum alltäglichen Geschäft des Bundestags kommt, mit der Partei solidarisieren, mit der er sich auch identifizieren kann und möchte.

Jemanden als Partei einfach aus dem Bundestag zu 'kicken' ist in meinen Augen nicht tragbar, selbst wenn er nicht die Linie der Partei unterstützt, also hätte man LETZTLICH exakt dieselbe Problematik wie mit Parteiwechsel, würde ich sagen.

Und damit kann man den Parteiwechsel auch gleich zulassen.

Hier liegt eine Täuschung gegenüber den Wählern der Partei vor

Nein, eigentlich nicht.

Dafür bräuchten wir eine Vorspieglung falscher Tatsachen oder das Unterhalten eines Irrtums. Wenn eine Person im Laufe einer Legislaturperiode die Entscheidung trifft 'ich möchte nicht mehr Mitglied dieser Partei sein' und das entsprechend auch Umsetzt, dann liegt im Endeffekt genau das Gegenteil einer Täuschung vor.


Ontario  23.07.2024, 09:21

Ich nehme da mal ein Beispiel Als Wagenknecht ihre Partei gründete verliessen einige die Partei der LINKE N und schlossen sich der BSW an. Warum wohl ?

Die LINKE wird im Bundestag kaum noch eine Rolle spielen , vielleicht gar nicht mehr vertreten sein. Um das Mandat nicht zu verlieren, schliesst man sich der BSW an und sichert sich somit den Sitz in der Opposition und somit den Status eines Abgeordneten. Täuschung mag das zwar keine sein, aber sie dient dem Selbstzweck, nämlich die eigenen Pfründe zu sichern..Da ist jedem das Hemd näher als der Anzug.

Tatsache aber ist, dass diese Leute über die Liste der LINKEN gewählt wurden und nicht über die Liste der Wagenknecht. Ob diese Personen Wählerstimmen bekommen hätten, wenn sie in der Liste der BSW aufgestellt sind, wäre eine andere Frage.Man versucht sich eben zu retten, wenn es eine Möglichkeit dazu gibt, so sehe ich das . .

.

Inkognito-Nutzer   01.07.2024, 22:41

Wenn sie direkt, also über die Erststimme gewählt würde, wäre mir ein Parteiübetritt während der laufenden Legislaturperiode vollkommen egal.

Wenn aber ein Abgeordneter über die Landesliste einer Partei, also über die Zweitstimme, in den Bundestag einzieht, müssen hier defintiv andere Spielregeln gelten.

Entweder wir differenzieren hier klar zwischen Erst- und Zweistimme, oder wir schaffen langfristig entweder die Erst- oder Zweitstimme ab

BeviBaby  01.07.2024, 22:56
@Inkognito-Beitragsersteller
Wenn sie direkt, also über die Erststimme gewählt würde, wäre mir ein Parteiübetritt während der laufenden Legislaturperiode vollkommen egal.

Warum?

Man wählt die doch auch nach bestimmten Vorstellungen oder schlimmer noch nach der Partei, der sie angehören.

Wenn aber ein Abgeordneter über die Landesliste einer Partei, also über die Zweitstimme, in den Bundestag einzieht, müssen hier defintiv andere Spielregeln gelten.

Sehe ich nicht so. Insbesondere nicht, was die 'nur seinem GEwissen unterworfen' Sache angeht. Das ist essentiell wichtig.

Entweder wir differenzieren hier klar zwischen Erst- und Zweistimme, oder wir schaffen langfristig entweder die Erst- oder Zweitstimme ab

Abgesehen davon dass die Erststimme ohnehin massiv an Bedeutung verloren hat (was ich irgendwo auch sehr kritisch finde)... nein, sehe ich nicht so. Ich habe ja auch dargelegt, warum ich das so empfinde.

Inkognito-Nutzer   01.07.2024, 23:11
@BeviBaby

Danke für deine Meinung, aber ich kann Deine Position weder nachvollziehen, noch teilen

BeviBaby  23.07.2024, 09:24
@Inkognito-Beitragsersteller

Keine Sorge. Ich kann deine Position auch nur im gröbsten Ansatz nachvollziehen. Die Grundlage verstehe ich irgendwo... die Argumentation wirkt nicht als stecke da Wissen über das aktuelle politische System dahinter...

Ob du es willst oder nicht, dass sie das dürfen, ergibt sich aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (...) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ein entgegenstehendes Gesetz wäre verfassungswidrig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 5. Semester
Nein
Und kommt nun bitte nicht an mit "Der/Die Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen"

Ist er aber, sind wir alle, aber für Bundestags- oder überhaupt Parlamentsabgeordnete gilt das besonders, weil sie strafrechtliche Immunität genießen. Für sie gelten andere Spielregeln, die teilweise sogar noch strenger sind als die für uns.

Aber eines gilt für uns alle. Wir dürfen politische Entscheidungen jederzeit treffen und auch jederzeit ändern. Das zu verbieten, hieße die Axt an die Wurzeln unserer Verfassung zu legen.