Guten Tag!

Ich habe ein Frage, die ich selbst nicht beantwortet bekommen. Mein Haus soll im Rahmen einer Zwangsversteigerung (betrieben durch einen 2. rangigen Glaeubiger) naechsten Monat versteigert werden. Da ich selbst im Ausland lebe, keine Zustelladresse in D habe, sind mir offensichtlich wichtige Fristen verstrichen, die u.U. zum Einlenken haetten fueheren koennen. Nun habe ich jedoch noch ein Hoffnung:

Das Gericht setzt den Verkehrswert meines Anwesens mit nur 151.000 EUR an. Ich selbst habe allerdings ein Gutachten ( 6 Jahre alt), welches einen Verkehrswert von 278.000 EUR (Sachwert sogar 361.500EUR) ermittelt hat

Kann ich mich wenigsten gegen das viel zu niedrige Gutachten des Amtsgerichts zur Wehr setzten? - Es kann doch nicht sein, dass das Haus ploetzlich "nichts" mehr werts sein soll.

Anmerkung: Das Haus ist vermietet und der Zustand hat sich seit meinem Gutachten bis heute nicht unwestenlich verbessert oder verschlechter.

Besten Dank!