Kann der Ersteher sein Gebot zurücknehmen bzw. vom Kauf zurücktreten, nach dem der Zuschlag erteilt wurde? Welche Folgen hat das, falls es unter Umständen möglich wäre? Was passiert wenn der Ersteher bis zum Erlösevertelungstermin nicht bezahlt hat?

Kann man den Kauf anfechten, wenn man sich geirrt hat bzw. irregeführt wurde? Falls man es wirklich schafft gut zu begründen, was verliert man dabei?