Hallo, folgende Problematik: Unser Haus wurde zum 01.10.2010 von der Bank zwangsversteigert. Die Käufer gaben uns anschließend acht Wochen Zeit für den Auszug. Nun verlangen die Käufer für den Zeitraum vom Kaufdatum bis zum tatsächlichen Auszug am 01.12.2010 Miete von uns. Ist dies zulässig? Es bestand zu keiner Zeit ein Mietvertrag zwischen uns und den Käufern. Danke für Antworten.