Beispiel: Ehepaar ist geschieden. Im Haus (jeder Miteigentümer zur Hälfte) bleibt die Ex-Ehefrau. Man kann sich über den Verkauf nicht einigen, es wird eine Teilungsversteigerung durchgeführt. Der Mann erwirbt das Haus in der Versteigerung. Muß er nun erneut Grunderwerbsteuer zahlen, obwohl er zuvor ja schon zur Hälfte Miteigentümer war? Oder in welcher Höhe muß er Gunderwerbsteuer zahlen?