Meine Wohung wurde zwangsversteiger. Da ich einen Dauerauftrag für die Miete hatte, wurde die Miete weiterhin pünktlich gezahlt. Leider hat sich die Zahlung mit der Zwangsversteigerung überschnitten, so dass ich an den alten Vermieter gezahlt habe, obwohl es schon einen neuen Eigentümer gab. Beim alten Vermieter ist jedoch kein Geld zu holen. Muss ich nun trotzdem die Miete nochmals an den neuen Vermieter zahlen? (Hier ist die Ausnahme mit der Zwangsversteigerung zu beachten.)