Ich habe da so zwei Geschichten gehört.

Die erste ist ein Mann, der bei einem geparkten Auto die Radkappen klauen wollte. Als der Halter des Autos losfahren wollte während der Dieb noch an den Radkappen zugange war, fuhr er aus Versehen mit dem Auto über die Hand des Diebes. Der Dieb verklagte den Fahrzeughalter auf Schmerzensgeld und bekam Recht.

Die zweite ist ein Mann, der in einer Wohnung eingebrochen ist, während die Anwohner im Urlaub waren. Er ist zwar in die Wohnung reingekommen, aber nicht mehr raus, da die Eingangstür, durch die er reingekommen ist, zugefallen und das Garagentor defekt war. Er soll eine ganze Woche in der Wohnung eingesperrt gewesen sein und hat nur durch Hundefutter und Cola überlebt. Er verklagte erfolgreich die Anwohner auf Schmerzensgeld plus Behandlungskosten, weil er durch die Freiheitsberaubung psychische Langzeitschäden davon trug.

Meine Frage ist: Kann sowas wirklich sein?

Müssen Hausbesitzer und Mieter wirklich dafür sorgen, dass man ohne Gefahr bei ihnen einbrechen kann.

Können Hausbesitzer und Mieter wirklich haftbar gemacht werden, wenn sie Opfer einer Straftat werden und der Täter sich durch seine eigene Dummheit verletzt?

Das grenzt schon an Absurdität! Diese Geschichte müssen doch Fake sein. Weiß da zufällig jemand mehr darüber?