Schönen Sonntag zusammen,
ich hätte eine Frage, wie die Rechtssprechung in folgender theoretischen (!) Situation aussehen würde:
„Mieter entdeckt einen Schaden (bsp. Dach, es tropft in die Wohnung). Daraufhin fährt dieser zum nächsten Geschäft, kauft alle notwendigen Teile zur Reparatur (bsp. im Wert von 300€) und repariert anschließend den Schaden. Dem Vermieter sagt der Mieter erst 3 Tage später Bescheid, fordert allerdings das Geld zurück.
Würde der Mieter das Geld vom Vermieter erstattet bekommen ? Muss der Schaden erst dem Vermieter gemeldet werden bzw. wer übernimmt die Haftung ?
Wie würde es aussehen, wenn Möbel des Mieters durch das tropfende Dach beschädigt worden sind. Muss der Vermieter zahlen ?
Lieben Dank im Voraus, evtl sind ja hier einige im Forum, die sich mit Mietrecht auskennen.
LG