Wann gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb rein juristisch als aufgegeben?

Hallo,

wir stehen bei uns vor folgendem Problem:

Wir hatten früher bei uns eine Land- und Forstwirtschaft zuhause, bei welcher 2005-2007 Insolvenz angemeldet wurde und alles, also Betriebsgebäude (Kuhstall), 90% der Flächen und Maschinen verkauft wurde. Es war auch nie beabsichtigt wieder einen Betrieb aufzunehmen. 3 übriggebliebene kleine Flächen ( es wurde davon ausgegangen, dass nichts übrigbleibt um die Schulden zu tilgen) wurden dann verpachtet. Vom ursprünglichen Betrieb sind also nur noch ca. 2-3 ha verpachtete Wiese übrig. Für uns war immer klar, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde, da ja nichts mehr vorhanden ist womit man eine reale Landwirtschaft betreiben könnte.

Zusätzliche kam noch die schwere Krankheit der Mutter seit 2001 hinzu (sie war Eigentümer des Betriebs) welche dann 2010 starb, sie konnte den Betrieb also auch zu keinem Zeitpunkt selber führen und es war auch nie daran zu denken. Ziel war immer die Entschuldung durch den Verkauf der kompletten Landwirtschaft.

So jetzt wollten wir eine Wiese an die Stadt verkaufen, da sie dort Bauland erschließen will. Und jetzt kommt das Finanzamt und behauptet dass der Betrieb ja offiziell nie aufgegeben wurde und die 2 übrigen ha von der Landwirtschaft noch im Betriebsvermögen wären. Das heißt wenn wir die Wiese an die Stadt verkaufen müssten wir erstmal 150.000€ steuern zahlen, da Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Auch wussten wir damals nicht dass man eine offizielle Aufgabe erklären müsste. Wir waren natürlich vor den Kopf gestoßen, da eigentlich ein Blinder mit Krückstock sehen müsste dass damit keine reale Landwirtschaft mehr betrieben werden kann.

Gibt es ohne offizielle Auflösung des Betriebs noch andere Anzeichen um juristisch zu klären, dass der Betrieb aufgegeben wurde?

Wohne in Südbayern, falls das Recht hier anders ist, hoffe mir kann wer weiterhelfen.

Geldanlage, Landwirtschaft, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Finanzberater, Steuerberater, Steuerrecht
Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

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Recht, P-Konto, pfaendungsschutz, Steuerberater, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen
Freiberufler in Deutschland nur Betriebsstätte möglich oder Wohnsitz nötig?

Das Problem ist folgendes:

Ich möchte (muss) mich in Deutschland als Freiberufler melden, weil ich hier beschränkt steuerpflichtig bin. Von den Umsätzen her kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauche also keine UStID.

Ich verfüge, da ich im Moment auf Dauer-Reise bin, nur noch über eine Postadresse in Österreich, aber nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz. Der wird erst am Ende der Reise (2019) in Schweden wieder entstehen.

Das Geschäft (und der steuerliche Sitz) soll dann weiterhin in Deutschland bleiben - ich arbeite komplett online.

Ein Büro in Deutschland ist (in einem Coworking Space) aber dauerhaft vorhanden - und tatsächlich existent, der Schreibtisch im Space gehört mir allein.

Bei der Anmeldung als Freiberufler in Deutschland wird eine persönliche Adresse abgefragt. Kann ich die einfach offen lassen und nur die Betriebsstätte (Büro) angeben? Oder unter der Adresse einfach die Büroanschrift angeben?

Kann ich ansonsten (wenn das beides nicht möglich ist) die österreichische Postanschrift angeben? Die Post dort wird auch entgegengenommen (von meinen Eltern). Eigenhändige Sendungen natürlich nicht, da ich dort nicht bin, sondern nur an meiner Büroanschrift, bzw. in der Nähe.

Bereits 5 Steuerberater waren mit der Frage heillos überfordert, ich hoffe dass mir von euch jemand eine schlüssige Antwort geben kann. :)

Liebe Grüße

Recht, Finanzamt, Freiberufler, Steuerberater
Wie sind diese Einnahmen USt-lich zu behandeln?

PornHub bietet an, sich als Modell anzumelden, Videos hochzuladen und durch die Aufrufe bezahlt zu werden (Video oder Werbeeinnahmen). Die Bezahlung hängt von den Aufrufen und Bewertung ab. Pro 1000 Klicks sind es etwa 0,68 $ ! 

Bezahlt wird per PayPal in Dollar. Dieses Geld lasse ich mir dann von PayPal umrechnen in € und auf mein Bankkonto überweisen. Ich schreibe somit keine Rechnung, und PornHub schickt auch keine Gutschrift oder Quittung zu, es wird einfach per PayPal kommentarlos überwiesen. Muss ich Eigenbelege schreiben oder reichen Kontoauszüge (Bank) und Paypalauszüge aus? 

Ich habe ein Gewerbe auf Kleinunternehmerbasis angemeldet. Allerdings bin ich schon etwas über 17500€ im 1. Jahr der Anmeldung. (Dieses Jahr im Mai). 

Wie muss ich diese Einnahmen jetzt behandeln? Da ich noch Kleinunternehmer bin, muss ich dieses Jahr keine USt-Voranmeldung machen, wie sieht es im nächsten Jahr aus, gebe ich Überhaupt welche USt bei diesen Einnahmen an?

PayPal rechnet die Währungen auch sehr grob um, sind die Einnahmen Dollar (auf Euro umgerechnet) minus was bei PayPals Umrechnung rauskommt dann Betriebsausgaben? 

z.B 1000$ auf PayPal. Kurs 1 Dollar = 0,8424 Euro.

Also eigentlich 842,3536€. PayPals Kurs ist dann nur 0,83.

Somit bekomme ich nur 830€ auf mein Bankkonto gutgeschrieben.

Die Differenz ist also 12,35€. -> sind das Kosten?

Muss ich in der Einnahme-Überschussrechnung dann nur 830€ Einnahmen eingeben, oder 842,35€ und bei Ausgaben 12,35€?

Da ich nur Videos produziere, Hochlade und mir das Geld auszahlen lasse möchte ich keinen Steuerberater bezahlen, da es IMMER der selbe Prozess ist.

online, Steuern, Geld, BWL, Finanzamt, PayPal, Steuerberater, USt, Einnahme, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Steuerberater betrug?

Halo

hätte mal eine Frage es geht um meinem Kumpel, der sich derzeit darüber ziemlich Kopf macht. Er hat sich vor kurzem Selbstständig gemacht und wollte Mitarbeiter einstellen, weil er paar Aufträge hatte. Er hat die Mitarbeiter schwarz eingestellt weil er erstmal für paar Woche testen wollte ob der Auftrag läuft oder nicht usw. Aus dem Grund hat er einen Steuerberater besorgt der seine Papiere und alles erledigt und das Finanzamt schickt. Da er für den Auftrag im Monat bis ca. 4000 Euro verdient und ich glaube 3000 die Mitarbeiter bekommen, hat der Steuerberater ihm eine Vorschlag gemacht, das er die Mitarbeiter erstmal schwarz einstellen soll und der Steerberater die Rechnungen fertigstellt auf irgend eine Firma, das heisst also das der Steuerberater von 4000 Euro 3500 Euro für die Firma schreibt und der Kumpel nur 500 Euro bekommt. Damit das Finanzamt angeblich denkt das der Kumpel nur 500 Euro bekommen hat weil die Rechnungen so zeigen. Also eigentlich betrug. Er hat es akzeptiert, weil er noch neu drin war und schauen wollte ob er wirklich dadraus was verdient.

Jetzt sagte er, das er nach diese Firma gesucht hat aber diese Firma was angeblich auf der Rechnung stehen soll nicht existiert und der Name des Inhabers von einer Steurberaterin ist. Diese Nummern was auf der Rechnung steht soll auch nicht existieren und auf der Rechnung steht nur der Name aber keine Unterschrift.

Auf der Quittung ist der Unterschrift des Kumpels und nicht von der Firma, wo erst dann bei meinem Kumpel klick machte. Steuerberater bekam dadurch 1000 Euro weil er angeblich 850 Euro der Firma gab und 150 Euro nur für sich.

Was kann er jetzt tuen ? Er hat sich bereut sich selbstständig gemacht zu haben und der Steuerberater zu vertrauen. Bitte schreibt keine Antworten das er selbst Schuld ist usw. das habe ich auch schon gesagt aber er braucht wirklich Hilfe und weißt nicht mehr was er dagegen tuen kann. Was kann er gegen den Steuerberater unternehmen und was kann das Finanzamt gegen meinem Kumpel machen ?

Ich bitte euch nur um Ehrliche Antworten zu meiner Frage.

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Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

Rechtsanwalt, Steuererklärung, BWL, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pendlerpauschale, Steuerberater, Werbungskosten, entfernungspauschale

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