Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.
Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.
Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?
Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)
Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?
Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...
Ich freue mich über jede Antwort!