Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?

Hi zusammen,

ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).

Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.

Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.

  • Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):

  • Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:

  • Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:

  • Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:

  • Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.

Vielen Dank im Voraus :)

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Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.

Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.

Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?

Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)

Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?

Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...

Ich freue mich über jede Antwort!

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Mahnung vom Steuerberater, droht mit Mahnbescheid?

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Monaten meine Steuererklärung bei einem Steuerberater machen lassen. Laut seinem Schreiben bekäme ich 1000€ rückwirkend für 4 Jahre. 100€ für letztes Jahr bekam ich 4 Wochen später. Für die anderen Jahre hab ich bis heute nichts bekommen (es handelt sich NUR um fahrgeld). Das ganze hatte dem Steuerberater maximal eine Stunde Arbeit gekostet geh ich davon aus, dafür verlangt er 200euro. Diese Forderung gab er DIREKT an ein Inkasso/Rechtsanwalt ab, welches mir direkt mit ner Mahnung kam.

Ist es normal, dass ich zahlen muss bevor ich von Finanzamt das Geld bekommen hab? Ich gehe davon aus er verlangt 20‰ von meiner Rückzahlung, allerdings ist ja nicht sicher dass es 1000€ sind.

Mittlerweile droht mir das Inkasso mitm Mahnbescheid, da ich finanzielle notlage hatte und bis jetzt nichts zahlen konnte. Hab die angeschrieben dass ich noch Zeit brauche einen Monat.

Meine frage: muss ich vorher eine Leistung zahlen bevor das finanzamt zahlt, oder kann ich die Zahlung verzögern bis das Finanzamt zahlt?

Und sind diese 200€ gerechtfertigt (sind ja mehr als 200€ Stundenlohn für bisschen fahrgeld ausrechnen). Wir haben vorher nichts ausgemacht da ich ihn von einem guten Freund empfohlen bekommen habe, dachte preislich wirds mich nicht viel kosten da er auch Freund von meinem Freund ist, nun sowas. Ist meine erste Steuererklärung gewesen, wusste nicht dass ich nur fahrgeld absetzen kann und ich es auch alleine hinbekommen hätte.

Sorry für den langen Text, hoffe jemand kann mir weiterhelfen, danke

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