Firma im Ausland gründen und hierhin Rechnung stellen?

3 Antworten

In der Art, wie du dieses Konstrukt beschreibst, klingt es zumindest nach absichtlichen Versuch des Steuerbetrugs, wenn nicht sogar Betrug an Sozialleistungen, der auch noch strafrechtlich verfolgt werden wird: Finanzamt-Zoll, Gewerbeaufsichtsamt, Staatsanwaltschaft werden eure Begleiter sein, wenn ihr ganz viel Glück habt, sogar von beiden Staaten! Zur Probe könnt ihr derartige Prozesse in den Gerichten `mal besuchen, sie gehen immer böse aus...

ABER anders herum:

In BRD die Design-GmbH X ist seriös gegründet mit Gesellschaftern und z. B. einem geschäftsführenden Gesellschafter (sehr häufig: Stille Gesellschafterin Ehefrau, geschäftsf. Gesell. Ehemann), der auch zugleich Angestellter seiner GmbH ist. Hier findet die Endproduktion und der Vertrieb/Verkauf mit ordentlich angestellten Mitarbeitern und natürlich mit Steuerberater/Buchhaltung statt: Also keinerlei behördliche Probleme!

Für einen bestimmten Teil der Produktion ist es nun logistisch (Material-Ware/spezielle Mitarbeiter) besser, im EU-Ausland z. B. in Albanien ein TOCHTERUNTERNEHMEN Y mit demselben Geschäftsführer zu gründen: Z. B. eigene GmbH mind. 35T € Kapital.

Dafür benötigt der Geschäftsführer einen bestimmten eigenen Arbeitsvertrag: Meistverwendet ist das "Zweivertragsmodell": Arbeitsruhe in BRD, Arbeit in Albanien für einen ganz bestimmten Zeitraum, danach Rückkehr. "Man" geht nämlich davon aus, dass die Geschäftsführung des jeweiligen GmbH-Unternehmens die "ganze Arbeitskraft" des Geschäftsführers verlangt, wenn kein sonstiger bevollmächtigter Leiter (Betriebsleiter) vorort tätig ist, sonst "stinke schon etwas zum Himmel."

Aufpassen muss man natürlich bei der Doppelbesteuerung beider GmbHs inkl. des Geschäftsführers in beiden Staaten, dafür gibt es internationale Regelungen, wobei spezialisierte RA bzw. Steuerberater zu Rate gezogen werden sollten - müssen.

Wenn das Tochterunternehmen Y Rechnungen an das Mutterunternehmen X ausstellt (wieder ACHTUNG: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.) müssen das völlig ortsübliche Preise (Honorare) sein, sonst liegt es auf der Hand, dass das Mutterunternehmen X nur den Gewinn zur Steuerminderung senken möchte: Da liegt der Verdacht des Steuerbetrugs zumindest in der BRD nahe und auch das Tochterunternehmen wird in alle Richtungen "gefilzt" werden - zumindest in weniger korrupten Staaten.

Also > je mehr mit menschlich vernünftig und kaufmännisch seriös gestalteten Bedingungen und Abläufen, desto wahrscheinlicher niemals Ärger mit irgendwelchen Behörden und mehr finanziellem Gewinn auf längere Sicht!

PS: Ein Unternehmen meiner Familie, in dem ich zwar nicht beteiligt bin, spricht da aus Erfahrung.


IchWeissNich373 
Fragesteller
 10.08.2019, 16:49

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Unsere Absicht ist nicht Steuerbetrug oder so was, einfach sind die Dienstleistungen im Ausland günstiger, deswegen... Soll die Firma Y (Im Ausland) rechtlich Tochterunternehmen sein? Oder kann die Firma Y unabhängige Firma sein?

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Skoph  13.08.2019, 17:06
@IchWeissNich373

Gut, aber achtet darauf, dass auch die Qualität im Ausland stimmt, denn das ist mit ein Grund, weshalb Vieles dort billiger ist: Mindere Qualitäten des Personals und des Produktes!? Und deshalb benötigt man dort meist einen rundum besseren Chef als in Deutschland, der auch tatsächlich eine bestimmte Zeit dort arbeitet. Alte Regel: "Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse." Sie gilt leider allzu häufig noch heute trotz anderer Betriebsorganisationen, z. B. mit mehr Selbstverantwortung der Mitarbeiter - oft führt gerade das zu unerwünschten "Ausbrüchen"!

Ich rate dazu, das Auslandsunternehmen autonom/autark zu gründen und einige Zeit zu führen: Ein getrenntes Unternehmen, das Konkurs geht, ist einfacher wieder zu schließen. Rechtliche Tochterunternehmen im Ausland, noch dazu Nicht-EU, lohnen sich erst bei größeren Unternehmen, die das mögliche Versagen einer Produktionsstätte von mehreren leichter verkraften können.

Vielleicht könnt ihr auch im Ausland ein bestehendes Unternehmen pachten oder kaufen. Auch die Übernahme als Fusion, wenn sie nicht zu komplex sein würde, ist häufig ratsam.

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Hallo,

das nennt sich schlicht Scheingeschäfte und ist eine strafbare Handlung

Du kannst dich natürlich in erster Linie gesellschaftsrechtlich organisieren wie du willst. Ob es steuerlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Es passiert natürlich tagtäglich, dass sich Unternehmen Dienste von Tochter-Unternehmen im Ausland besorgen. Die erste steuerliche Frage ist allerdings die der Verrechnungspreisproblematik. Denn eines ist klar: Wenn man an das ausländische Unternehmen überhöhte Preise zahlt und so seinen Gewinn in Deutschland senkt, wird das Finanzamt der erste sein, der an die Tür klopft. Die kennen das Problem nur zu gut und haben da ein Auge drauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung