Steuerberater zugriff Konto?
Hallo
Wenn ein Steuerberater einen Zugriff auf ein Konto von mir will eben wegen der Steuer.
Geht das dann nur wenn das Konto ein Geschäftskonto ist oder geht das auch als privatkonto?
10 Antworten
Man sollte es sich 3mal überlegen, ob man jemand Fremdes - dazu gehört auch ein Steuerberater - eine Bankvollmacht erteilt.
Steuerzahlungen kann man auch selbst, nach entsprechender Information des Steuerberaters machen.
Wird die Vollmacht erst einmal missbraucht, ist das Geld weg.
Es gibt keinen Grund, weswegen ein Steuerberater eine Bankvollmacht braucht.
ähm, KEIN Steuerberater will eine Bankvollmacht!
Bankzugriff bedeutet, dass die Bankumsätze für den Steuerberater im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt werden, der Berater kann die Bankumsätze so in sein Programm übernehmen.
Es gibt keinen erkennbaren Grund, weswegen man anderen - auch Steuerberatern - Zugriff auf ein eigenes Konto - sei es geschäftlich oder privat - geben sollte.
Der Steuerberater möchte keinen Zugriff auf das Konto, sondern er möchte die Daten, die auf dem Kontoauszug stehen, elektronisch bei der Bank/Sparkasse abrufen und direkt in sein Buchhaltungsprogramm einlesen - um diese Schnittstelle zu nutzen, bedarf es Deiner Zustimmung.
Diese Zustimmung kann für jedes Konto (auch Privatkonto) gegeben werden - das ist für Dich ohne Risiko.
Der hat überhaupt kein Zugriff zu bekommen. Alles was er braucht, stellst Du ihm zur Verfügung, aber kein Zugriff auf irgendein Konto.
Und warum nicht? Was ist so schlimm daran?
Wie alt bist Du? Wenn er Zugriff auf Dein Konto hat, kann er damit auch machen was er will. Aber mach was was Du willst, Dein Konto.
warum reden hier alle mit, obwohl keiner eine Ahnung hat?
der Steuerberater will den sog. Bankmanager, die Bankumsätze per Rechenzentrum in sein Programm übernehmen.
WO Steht hier irgendetwas von Bankvollmacht, mit der der Steuerberater Bankumsätze tätigen kann!
Kommt drauf an, was du mit Zugriff meinst. Wenn er nur die Kontobewegungen elektronisch z.B. für die Buchführung abrufen will, dann kannst du das bedenkenlos tun. Das erleichtert ihm die Arbeit. Das sollte auch bei einem Privatkonto gehen, solltest du geschäftliche Angelegenheiten darüber abgewickelt haben.
Sollte es um Steuererklärungen gehen, solltest du ihm einfach die Ausdrücke der Kontoauszüge schicken per Post oder Mail.
Aber eine Vollmacht, so dass er über dein Geld verfügen kann, das auf jeden Fall nicht.
Genau wegen Buchführung.
Also kann ich auch ein privatkonto nutzen Z. B für eine pv-anlage und der Steuerberater kann das privatkonto anfragen? Bzw auslesen?
Das dürfte kein Problem sein, ansonsten einmal bei deiner Bank anrufen und nachfragen. Wenn du einen Privatkundenbetreuer hast, dann diesen direkt. Sowas nennt sich Kontoauszugsmanager oder RZ-Bankinfo, zumindest wenn dein Steuerberater das Programm DATEV verwendet. Normalerweise passiert aber bei einer PV-Anlage gar nicht so viel, wahrscheinlich bekommst du jeden Monat für das Einspeisen von Strom denselben Gutschriftsbetrag, der sich vielleicht einmal im Jahr ändert. M. E. müsste diese Info und das Einreichen der Gutschrifts-Dauerrechnung reichen + Belege u. Kontoauszüge über eventuelle Kosten wie Wartungen etc.
Wohl, das ist sehr üblich, ich arbeite als Buchhalterin beim Steuerberater und 80% der Klienten gibt uns diese Vollmacht, da wir die Daten automatisch einspielen können. Die anderen 20% sind zu klein dafür, daher zahlt es sich nicht aus. Es sind damit keine Risiken verbunden, die Bank stellt lediglich die so genannte CAMT-Dateien zur Verfügung, diese werden importiert, dazu noch meistens mit Verbuchungsregeln, im Buchungsprogramm geprüft ob's eh alles passt, und das war's. Das erleichtert die Arbeit, spart Zeit und du kannst dich niemals beim Betrag vertippen.
OK aber muss man dazu ein Geschäftskonto haben oder geht das auch bei einem privatkonto?
Oder ist das egal und man könnte das bei jedem Konto machen.