Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

Recht, Gewerbeanmeldung, Gewerberecht, Gewerbeschein, Kontopfändung, nebenberuflich selbstständig, Steuerberater, Unternehmensberater, Unternehmensberatung, unternehmensform, Unternehmensgründung, Wirtschaft und Finanzen
Was ist bei meinen Steuern als Einzelunternehmer zu beachten?

Hallo zusammen,

mein Steuerberater muss mein Mandat aufgrund mangelnder Kapazitäten (und weil ich bestimmt nicht lukrativ genug bin) fallen lassen.

Nun schaue ich mich um, überlege aber auch es einfach selbst in die Hand zu nehmen. Weiß nur leider einfach gar nicht wo ich ansetzen soll.

  • Bin in Vollzeit in einer Anstellung tätig
  • Seit 2017 nebenberuflich mit einem Einzelunternehmen selbstständig
  • Zu Beginn war es im Bereich E-Commerce nun ausschließlich Online-Marketing Dienstleistungen.
  • Hatte ganz früher mal eine Zeit mit höheren Umsätzen und habe dadurch soweit ich das verstehe eine quartalsweise USt-Voranmeldung zu entrichten.
  • Ansonsten übernahm der Steuerberater auch stets „Jahresabschluss“ und bekam so ziemlich im aktuellen Zeitraum immer Bescheid ob oder wieviel ESt ich für das vergangene Jahr zu entrichten habe
  • Habe aus der Selbstständigkeit kaum Einnahmen und monatlich sehr schwankend, 2-3 Ausgangsrechnungen im Monat für meist insgesamt nicht mehr als 1000€ Nettoumsatz.

Ich weiß im laufenden Prozess gar nicht wo ich ansetzen sollte, was gerade getan und gemeldet oder erledigt werden muss und wo ich wie was einreiche.😅

Habe mal vor 2 Jahren einen Elsterzugriff erstellt aber selber nie genutzt.

Ansonsten bin ich aber sehr sorgfältig und digitalisiert, erfasse jeden Monat in einer eigenen Ordnerstruktur unterteilt in privat / geschäftlich meine Kontoauszüge aller Konten, sowie Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen.

Könntet ihr mir irgendwie helfen zu sagen wie ich da reinfinden kann zu erfahren was gerade getan werden muss und wie ich da eigenständig einen Rhythmus aufbauen kann? Ich denke bei meinem Aufwand sowohl privat als auch für das Unternehmen sollte es doch selbst machbar sein, oder?

Freue mich über jede Hilfe!

LG

Selbständigkeit, Steuererklärung, Steuerberater, Einzelunternehmen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Als Rechtsanwaltsfachangestellte Zum Steuerberater?

Hallo, ich möchte mich gerne einfach mal informieren und hoffe, dass hier womöglich jemand ist, der diesen Weg bereits gegangen ist.

Ich werde jetzt in drei Monaten bei einer Lohnsteuerhilfe anfangen. Nach nun 6 Jahren (ohne Ausbildungszeit) bin ich langsam einfach fertig mit Rechtsanwälten. Ich gehöre leider zu denen, die keine gute Erfahrungen bei solchen sammeln konnte als Arbeitgeber. Ich möchte jetzt von Kanzleien wegkommen als kleine Rechtsanwaltsfachangestellte . Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man mit meinem Beruf ebenfalls den Steuerberater lernen kann. über den Umweg, vorher noch den Steuerfachwirt zu lernen. Zum Glück steht dort drin, dass mein Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls zählt. Jetzt steht bei der Zulassung etwas von:

Eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau) und danach eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Für mich ist das jetzt nicht ganz klar. Wird die Zeit, die ich als Refa schon arbeite, dazugezählt (einschlägige Berufspraxis) oder muss ich jetzt bei der Lohnsteuerhilfe noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor ich die Weiterbildung machen kann? Also was bedeutet hier „einschlägige Berufspraxis“ ?

Ich denke etwas an meine biologische Uhr (bitte nicht lachen). Ich bin 26 Jahre alt und für mich ist es wichtig, wenn kinder, dann bis spätestens 34. Ich höre von allen Steuerberatern, mach die Prüfung vor der Familienplanung ! Ich bin der Meinung, wenn ich jetzt schon weiß dass ich es lernen will, kann ich mir ja jetzt schon Lektüre zum lernen besorgen. Natürlich ist es ohne Schulung nicht einfach aber trotzdem kann man schon anfangen, sich vorzubereiten. Und wenn man genug Zeit hatte für die Vorbereitung, sollte die Prüfung doch wie jede andere zu meistern sein oder nicht? Also wieso fallen so viele durch? Wird nicht genug gelernt oder sind die Prüfungen zum Steuerberater wirklich so beinah unmöglich zu bestehen?

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Herzliche Grüße aus dem Niederrhein.

Steuerberaterprüfung bestanden 0%
Steuerberaterprüfung nicht bestanden 0%
Steuern, Schule, Ausbildung, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerberater, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ genau?

Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.

Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.

Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.

Nun zur Rechnung, dann zur Frage:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.

Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.

NUN DIE FRAGE:

Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).

Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?

Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?

Bitte erklärt es mir :)

DANKE

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Arbeitgeber Krankenkassen Abmeldung?

Hii, ja klingt jetzt komisch. Fand ich auch als der Anruf vom Jobcenter kam, dass ich von der Krankenkasse als verstorben eingetragen wurde.

Mit langem hin und her telefonieren kam raus, dass ich von meinem ehemaligem Arbeitgeber von der Krankenkasse abgemeldet wurde, mit der Begründung dass ich verstorben sei.

Kurz zur Vorgeschichte: Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich nach einer zweiwöchigen Bronchitis kündigen wollen. Sie haben mich bei einem längerem Gespräch so lange psychisch unter Druck gesetzt, bis ich meine eigene Kündigung dann vor Ort selber handschriftlich geschrieben und unterschrieben habe. Dann kam raus dass die mich bei der Krankenkasse abgemeldet haben, wie oben schon gesagt mit der Begründung ich sei verstorben. Ich stand mit einer gesperrten Krankenkassenkarte beim Orthopäden und wusste nicht wieso. Jetzt ist das wenigstens klar. Dadurch dass ich selbst gekündigt habe, hab ich nicht mal einen Anspruch auf ALG.

Kann es ausversehen passieren, dass man falsch abgemeldet wurde oder war das extra? Denen würde ich zutrauen, dass das extra war und jetzt im Nachhinein bereue ich es auch dem Druck beim Gespräch nicht standgehalten zu haben. Im Internet finde ich leider gar nichts zu dem Thema aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid.

Kann ich die anzeigen dafür dass ich von denen gegenüber der KK sozusagen für tot erklärt wurde? Kann ich sonst irgendwas tun? Ich weiß nicht mehr weiter, aber die machen mir seit einigen Wochen mein Leben schwer und ich möchte mich gerne irgendwie wehren.

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