Widerspruch für Beurlaubung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade echt geschockt und voller Wut. Wir wollten nächste Woche zu der Trauerfeier meiner Oma fliegen. Die Trauerfeier wurde leider nun mal so gelegt, dass wir ein Tag vor den richtigen Winterferien fliegen. Aus diesem Grund haben wir ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Der wurde vom Abteilungsleiter abgelehnt. Ich bin gerade echt sauer, seine Begründung war einfach "Beurlaubung kann man regeln, aber nicht unmittelbar vor den Ferien, ich lehne ihren Antrag ab und lasse es ihnen schriftlich zu kommen".

Genau diese Worte sagte er zu meinem Vater. Was man als Info wissen sollte, wir haben uns nie gut mit dem Abteilungsleiter verstanden, da er immer und immer wieder unpassende Bemerkungen gemacht hat. Voller Wut bin ich nun ins Schulbüro, habe das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Ich habe ihm das alles in Ruhe geschildert, der sagte nur, dass er das nochmal mit dem Abteilungsleiter besprechen muss und nicht gegen ihn entscheiden kann, da die Rechtsgrundlage so ist. Jetzt kommt meine Frage: ist die Gesetzeslage wirklich so? Kann man nicht ein Tag vor den Ferien beurlaubt werden?

Zudem muss ich erwähnen, dass meine Mutter gestorben ist und wir nicht mal bei der Trauerfeier dabei sein durften, weil wir damals zu klein waren, jetzt wo meine Oma (die Mutter meiner Mutter) gestorben ist, lässt die Schule uns nicht.

Wie kann man so sein. Darf man da keine Ausnahme machen?? Hat jemand vielleicht Paragraphen die das widerlegen?? Ich bin gerade echt ratlos, da wir gerne hin wollen und mein Vater alleinerziehend ist, kann er uns hier nicht alleine lassen...

Ich hoffe um Hilfe, bin echt verzweifelt..

Komme aus dem Bundesland Hamburg und gehe auf einer Stadtteilschule.

Schule, Familie, verzweifelt, Widerspruch, Beurlaubung, Paragraph
Lehrerwechsel wegen unfairer Benotung?

Hallo,

zuerst möchte ich darum bitten, sich nicht über Grammatikalische falschheiten aufzuregen.

Ich befinde mich derzeit im Anerkennungsjahr zu meiner Erzieher-Ausbildung. In diesem Jahr haben wir von der Schule einen Lehrer der uns insgesamt fünf mal in drei Verschiedenen Bereichen benotet. Einen Lehrerbesuch hatte ich bereits und bin schriftlich nie besser als vier benotet worden. Auch bei einer Zusatzaufgabe gab mir mein Lehrer nur eine 4-.

Zuvor war ich schriftlich immer gut und auch Klassenkameraden finden die Benotung nicht gerechtfertigt.

Der Lehrer der mich besucht ist gleichzeitig auch meine Bildungsgangleitung und der Vertrauenslehrer. Ich habe ihn bereits darauf angesprochen, dass ich die Benotung nicht gerechtfertigt finde und ihn um die Zuziehung einer weiteren Lehrkraft gebeten. Dieser bitte ist er nicht nachgekommen und sagt, dass er der einzige sei der meine aufgaben liest.

Auch zuvor hatte ich einige Konflikte und deshalb glaube ich, dass auch persönliche Probleme für die unfaire Benotung verantwortlich sind.

Da es zum ende des Jahres auch eine wichtige Endnote gibt, hoffe ich, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

Andere Lehrer habe ich bereits um hilfe gebeten, jedoch keine Antwort bekommen. Kann ich mich in diesem fall an den Direktor wenden. (Wir sind eine sehr große schule) oder gibt es irgendwelche paragraphen die mir in diesem fall weiterhelfen können?

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Gerichtsvollzieher holt Kontodaten von Bankkonten ein ohne mich jemals angetroffen zu haben (Bankengeheimnis), ist das so legal?

Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.

Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.

Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?

Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.

Die Fragen nochmals gegliedert:

  1. Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
  2. Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
  3. Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?

Vielen Dank für die Hilfe! :)

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Agentur für Arbeit Inkasso will Forderung von Jahren, verjährt?

Habe vor paar Tagen eine Forderung vom Agentur für Arbeit Inkasso-Service gekriegt. Und zwar einmal eine FO für mich und meine kleine Schwester.
Meine Forderung ist am 10.03.2014 fällig gewesen, da ich mir aber sehr sicher bin das die Zahlung getilgt wurde aber ich leider keine "richtigen Beweise" habe, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich hätte es umzugehen die FO. Da wäre noch eine FO von mir, die am 28.01.2013 fällig war, da bin ich auch sicher das die getilgt worden ist.
Halt noch die FO von meiner Schwester die am 28.01.2013 fällig war. Die ganzen Rechnungen wollen die spätestens bis zum 20.07.2017 haben.
Haben schon die telefonisch angerufen um das Problem zu lösen... da wird halt nur gesagt das die noch offen sind und bla bla bla. Wir haben über nea Vorgangsnummer die ganzen Rechnung die früher offen waren getilgt und die Dame meinte auch früher, es wären keine weiteren Forderungen offen aber die finden halt nicht den Eintrag dass die Rechnungen alle getilgt worden sind heute.
Und jetzt auf einmal kriegen hier wir die ganzen Forderung von früher wieder rein.
Was wäre eure Idee/Vorschlag?
Ein "Widerspruch Schreiben" würd ich jetzt denken oder wenn ja wie und was soll alles als Anlage beigefügt werden..?

Danke für eure Vorschläge

Rechnung, Geld, Recht, Agentur, ARGE, Forderung, Inkasso, Mahnung, SGB, Verjährung, bundesagentur, Paragraph, veraltet
Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

Schule, Law, Jura, schulgesetz, Schulrecht, Spickzettel, Täuschung, Paragraph, Täuschungsversuch
Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?

Hallo,

ich versuche es kurz zu halten:

Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:

§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]

§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)

Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).

Baden-Württemberg, BAföG, Fachoberschule, Schleswig-Holstein, Paragraph

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