Unterschied §48 EStG & §13b UStG?
Hallo Zusammen,
ich muss eine einfache Auflistung erstellen was der Unterschied der beiden oben genannten Paragraphen ist.
Vlt kennt ja jemand eine einfache Erklärung, so das es jeder versehen kann was gemeint ist :)
Vielen Dank im Vorraus.
4 Antworten
USt 13b ist die Umkehr der Umsatzsteuerschuld unter dem Begriff "reverse charge" genannt:
gemeint ist wer die Umsatzsteuer abführt bei grenzüberschreitendem Waren- oder Dienstleistungsverkehr
Normalerweise schuldet ein Unternehmer dem Finanzamt die USt seiner Ausgangsrechnungen... andererseits darf er die USt seiner anderen Eingangsrechnungen in Abzug bringen.
Bei Grenzüberschreitenden Umsätzen geht die Steuerschuld dieser der Eingangsrechnung für den Rechnungsempfängers auf den Rechnungsaussteller über. Damit hat der Rechnungsschreiber zugleich eine Forderung und eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe ergibt also keine Steuerschuld, deshalb sind auf diesen Rechnungen 0 € MWST ausgewiesen und irgendwo auf der Rechnung befindet sich der Hinweis auf Reverse Charge.
48 EStG = Bauabzugssteuer, wenn kein Freistellungsauftrag vorgelegt wird, sind 15% der Rechnungssumme vom Rechnungsempfänger an das Finanzamt abzuführen.
13b UStG = Verlagerung der Steuerschuld auf dem Rechnungsempfänger, wenn sowohl Rechnungsempfänger als auch Rechnungssteller Bauleistungen ausführen
§13 EStG behandelt Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 48 EStG behandelt die Bauabzugsteuer. Warum sollte man das vergleichen wollen?
"USTG" wurde nachträglich ergänzt und war bei meiner Antwort noch nicht Bestandteil der Frage.
Brauche §13b UStG & §48 EStG... werde frage gleich bearbeiten...
Hast du dir die Paragraphen durchgelesen? Hast du ein steuerliches Grundverständnis?
Der Blick in die Inhaltsübersicht des EStG hilft dir weiter:
Dieses juristendeutsch verseh ich nicht... deswengen frag ich ja nach einer "einfachen" erklärung... :)
Das steht doch in völlig verständlichem Deutsch da
§13 behandelt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
und
§ 48 Steuerabzug bei Bauleistungen
Zum Lesen muss man kein Jurist sein.
Brauche §13b UStG & §48 EStG... werde frage gleich bearbeiten...
du bist auch kein Jurist, denn es wird der 13b aus dem UMSATZSTEUERGESETZ gefragt
Das war in der ursprünglichen Frage anders formuliert.
ähm, Fragesteller spricht von § 13b USTG nicht von ESTG (im EStG gibt es keinen 13b)!