Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft?

3 Antworten

Genau so, wie es da steht.

Der §218 hat zwei Handelnde: Denjenigen, der den Abbruch an einer Schwangeren vornimmt, und die Schwangere selbst.

Derjenige, der einen Abbruch vornimmt, aber nicht die Schwangere ist, wird auch bestraft, wenn es nur beim Versuch bleibt.

Die Schwangere wird nur bestraft, wenn der Abbruch vollzogen wird, also nicht nur beim Versuch.


Wasweisschen 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 19:06

Ah ok danke

0

Da Schwangere sich nicht zu 100% schonen können, wäre der Nachweis eines Versuchs schwer beweisbar. Also macht man hier nur den Erfolg strafbar.

Auch ein versuchter Schwangerschaftsabbruch ist für einen Helfer (z.B. Arzt) strafbar, nicht aber für die Schwangere.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme