Guten Mittag!
Es geht um folgenden Sachverhalt;
Ich bin eine Schüler in einer Fachhochschule in Baden-Württemberg und bin in einer einjährigen Fachhochschulklasse. In unserer Klasse "fehlen" besser gesagt schwänzen regelmäßig einige die Klassenarbeitem, weswegen es strengeren Maßnahmen kam. So werden in BWL die fehlenden Schüler nur mündlich geprüft (maximal 15 Minuten!!!) während wir, die nicht schwänzen eine zweistündige Klassenarbeit schreiben müssen und viele von uns schlechter sind als die, die geschwänzt haben und nur mündlich abgefragt wurden. Natürlich haben die Schwänzer sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt (was nicht schwer zu bekommen ist) aber die meisten fehlen auch so oft genug im Unterricht und werden für ihre Faulheit sogar mit einer mündlichen Abfrage belohnt.
Unser Lehrer in BWL ist relativ uneinsichtig und möchte keine zweite Arbeit schreiben, da auch manche am Nachschreibetermin nicht erschienen sind (und ein Attest hatten).
Ich und einige andere in meiner Klasse wollen jetzt rechtlich etwas dem Rektor vorlegen, damit das endlich endet.
Daher lautet meine Frage - welche §§ bzw rechtlichen Argumente können uns unterstützen? Ich hoffe auf viele qualikative Antworten!