Ich hatte heute eine Diskussion mit meine Politiklehrer. Ist ist der Meinung Bundeskanzler darf man erst ab dem 30. Lebensjahr werden, ich meine gehört zu haben es sei das 18. Lebensjahr. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass es sich wirklich um das 18. Lebensjahr handelt. Doch ohne Angabe von Gesetzestexten. Weiß einer einen solchen Gesetzentext oder Paragraphen?