Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.

Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.

Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?

Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.

Die Fragen nochmals gegliedert:

  1. Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
  2. Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
  3. Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?

Vielen Dank für die Hilfe! :)