Notarkosten ohne Auftrag bekommen muss ich bezahlen?

Folgende Situation liegt vor:

Mein Vater ist mit einer Urkunde zu einem Notar gegangen um zu fragen wie viel eine Beurkundung kosten würde.

Er hat die Sekretärin gefragt und diese hat gesagt er solle das Dokument da lassen und dann würden sie Ihm später mitteilen wie viel das Kosten würde.

Später wurde er angerufen und die haben gesagt es würde 3000-4000€ kosten. Daraufhin hat mein Vater gesagt er möchte das nicht weil das zu teuer ist und dachte die Sache wäre damit erledigt. Dann hat das Büro vom Notar uns trotzdem einen Beurkundungsentwurf geschickt und ein weiterer Brief ob noch Interesse besteht.
Ausserdem stand da das wenn wir keinen Termin innerhalb 14 Tagen ausmachen wird die Akte geschlossen. Daraufhin haben wir nicht geantwortet.

Jetzt nach über 6 Monaten hat meine Mutter und mein Vater jeweils eine Rechnung über 1100€ bekommen. Und die bestehen drauf das wir das zahlen müssen und bestehen drauf das mein Vater am Telefon gesagt hätte er möchte das. ( Einen Notar haben wir nie gesehen und meine Mutter war nie dort ). Den Entwurf haben wir auch nicht benutzt noch irgendeine andere Leistung in Anspruch genommen. Mein Vater hat sich nur über den Preis erkundigen wollen. Ich denke das ist ein Scam und die denken die kommen damit durch weil mein Vater nicht so gut deutsch spricht.

Weis jmd wie ich mich in so einer Situation verhalten soll ??

Geld, Recht, Notariat, Notarkosten
Notarkosten zahlen trotz nichtzustande gekommenem Kaufvertrag?

Wir wollten ein Haus kaufen (gefunden bei Immobilienscout), angeboten durch einen Makler. Besichtigung des Hauses fand statt, wir sagten dem Makler, wir möchten es kaufen. Zwischenzeitlich fanden aber noch Besichtigungen durch andere Interessenten statt, worüber wir aber Bescheid wussten.

Ein paar Tage später sollten wir dem Makler unsere Daten (Name, Geb. -Datum und Steuer-ID) durchgeben und erhielten kurze Zeit später den "Entwurf des Kaufvertrages" vom Notar per Email zugesandt. Zu dem Entwurf des Kaufvertrages muss ich sagen, das zwar unsere Daten darin eingetragen waren, aber nicht alle des Verkäufers des Hauses. Unterschrieben haben wir diesen Entwurf auch nicht.

Ende Mai erhielten wir einen Anruf vom Makler, das es jemandem gibt, der dem Verkäufer mehr Geld für das Haus geboten ist und der Verkäufer laut dem Makler erst einmal eine Woche nicht zu erreichen sei. Angeblich wüsste der Makler nicht, wer der Bieter sei und meinte zu uns, er will das rausfinden und sich dann wieder bei uns melden.

Also schlossen wir mit dem Haus ab, das wir dieses nicht mehr bekommen werden.

Gestern bekamen wir einen Brief von dem Notar, der uns den Entwurf des Kaufvertrages per Email, mit unvollständigen Daten und nicht unterschrieben zugesandt hatte. Darin wurden wir trotz nicht zustande gekommener Beurkundung des Kaufvertrages, den Entwurf des Kaufvertrages mit den entstandenen Kosten mit insgesamt knapp 900 Euro zu bezahlen.

Wir sind nun ein wenig entsetzt. Es ist nichts zustandegekommen und der Verkäufer hat sich für jemand anderen entschieden, der ihm mehr Geld geboten hat. Warum sollen wir das jetzt bezahlen?

Besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen?Wir haben das Gefühl, das es auch eine linke Tour das Maklers war.

Recht, Notarkosten
Betreuter verstorben,Hauskauf?

Hallo, ich habe eine etwas kompliziertere Frage und hoffe das sich hier jemand mit der ganzen Rechtslage auskennt.

Momentan sind wir dabei ein Haus zu kaufen, welches einer dementen Frau gehört. Da Sie demzufolge nichts geschäftsfähig ist, wurde Ihre Tochter als Betreuerin eingesetzt. Sie hat bereits einen Betreuerschein erhalten und kam somit mit uns zum Notartermin, in dem wir alle den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Diese ganze Sache war aber trotzdem noch nicht komplett bearbeitet beim Betreuungsgericht, heißt wir mussten noch warten und erst danach wären noch die Prüfungen über die ganzen verschiedenen Ämter gegangen. Der Notar ist jetzt schon komplett von uns bezahlt worden, nun haben wir aber heute die Nachricht bekommen das die Demente Frau verstorben ist und ihre Tochter also auch keine Betreuerin mehr sein kann. Nun zu meiner Frage :D

Wir haben jetzt in 2 wochen erst wieder einen notartermin um zu besprechen wie es jetzt weiter gehen soll, nun wissen wir aber nicht ob die ganzen notarkosten jetzt für die katz waren und wir bei neuaufsetzung eines kaufvertrages nochmal alles zahlen müssen ?

Wir haben auch bereits schon eine Grundschuld bestellt für den Kaufpreis, wir wissen jetzt so gar nicht wie es weiter geht. Ich hoffe uns kann irgendwie jemand was dazu sagen. Text wurde in der Aufregung verfasst, also entschuldigung für fehlende Satzzeichen usw :D

Danke im vorraus

Tod, Rechte, Betreuer, Hauskauf, Notarkosten
Notar wechseln Kosten Gebühren? Hauskauf Notarwechsel?

Hallo zusammen, Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und hoffe auf schnelle Antworten. Wir möchten ein Haus kaufen und hatten heute einen Termin beim Notar, der von unserer Bank(Beraterin) empfohlen wurde.

Heute waren wir da, 50km gefahren, kommen da an und schon die Art und Weise wie der Notar da aufgetreten ist war mehr als unhöflich. Da meine Mutter keinen deutschen Pass hat hat er erstmal gefragt ob Sie Deutsch kann. Sie kann Deutsch verstehen und sprechen! Nur nicht fließend. Natürlich weiß Sie nicht was „Gewährungsrechte“ usw. sind. Weiß ich aber auch nicht. Dann hat er darauf bestanden einen Dolmetscher zu rufen. Wir durften auch nicht übersetzen. Natürlich wurde kein Dolmetscher erreicht, sodass ein neuer Termin angesetzt wurde. Der Notar hat vorher gesehen dass meine Mutter kein deutschen Pass hat und fragen können. Er hat uns ja den Entwurf per Mail geschickt. Er hätte also fragen und darauf hinweisen können bzw. müssen, oder??

Alles in Allem sind wir mehr als enttäuscht. Erstens ganzen Weg wieder zurück und Freitag wieder fahren. Zweitens seine Unfreundlichkeit und dass er mich nicht aussprechen lässt.

Melne Frage an euch: Was für Kosten habe ich wenn ich den Notar wechsle? Es ist ja nichts unterschrieben, nur der Entwurf steht. Übernimmt es eventuell der neue Notar, wenn ich Glück habe?

Ich danke im Voraus.

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Kosten, Hauskauf, Notar, Notarkosten, Entwurf
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
Wer zahlt Notarkosten für Haus überschreiben nach Trennung/ Scheidung?

Meine Noch-Ehefrau und ich haben sich einvernehmlich getrennt, der Scheidungstermin steht fest. Wir haben das gemeinsam gekaufte Haus schätzen lassen, dieser Wert von Haus und Grundstück, und die Summe des gemeinsam (zum weiteren Ausbau ehemals geplant) angesparten Vermögens zusammenadiert. Von dieser Gesamtsumme steht jedem die Hälfte zu.

Das angesparte Barvermögen ist fast genau so viel wie der Wert von Haus und Grundstück.

Da meine Noch- Ehefrau Haus und Grundstück nicht behalten wollte, hat sie das ganze Bargeld erhalten, (ist jetzt eine echt gute Partie :-), ich möchte mir Ihren Anteil von Haus und Grundstück beim Notar im Grundbuch eintragen lassen.

Wer trägt die Notarkosten?

Ursprünglich war vereinbart, die Notarkosten gemeinsam, jeder zur Hälfte zu bezahlen, Ihre Scheidungsanwältin meinte aber, beim Hausverkauf trägt der Käufer die gesamten Notarkosten. Ich habe leider keinen eigenen Anwalt, (€) :-( allein dafür lohnen sich sicher auch nicht die horrenden Anwaltskosten. Die Notarin, legt sich natürlich nicht fest, meint aber es sei Abmachungssache, es wäre fair, wenn beide gemeinsam die Notarkosten tragen.

Es ist ja kein Verkauf,im eigentlichen Sinne, da mir das alles ja auch zur Hälfte gehört.

Hat jemand Erfahrung in solchen Fällen, wie wird üblicherweise verfahren, oder gibt es gesetzliche Regelungen?

Vielen Dank schon mal für die Mühe!

Scheidung, Trennung, Notarkosten
Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Kauf einer immobilie platzt, weil der Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt. Wer trägt die Kosten für den Notar ?

Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.

Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.

Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.

Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.

Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.

Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.

Meine Fragen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Schon mal eines vorweg........

Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.

Dieser Beitrag.....

http://www.gutefrage.net/frage/hauskauf-durch-verkaeufer-nach-vertragsentwurf-geplatzt-wer-zahlt-die-notarkosten

.....hilft mir nicht wirklich weiter

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Kaufvertrag, Immobilien, Energieausweis, Vertragsrecht, Notarkosten
Notarkosten bei Änderung eines Testaments

Meiner Mutter hat vor 3 Jahren beim Notar ein Testament erstellen lassen. Jetzt hat Sie in diesem Testament 2-3 Sätze umändern lassen. Ner Nachlass beträgt ca. 300.000 Euro. Der Notar verlangt allerdings die gleiche Höhe wie vor drei Jahren, nämlich eine Rechnung von ca. 1200 Euro. Als meine Mutter vor drei Jahren so eine Rechnung bekommen hat, dachte Sie das es normal sei. Nun verlangt der Notar allerding wieder so eine Summe. Ich habe mich jetzt mal im INternet etwas schlau gemacht. Notarkosten dürften demnach nur ca. 400 euro für den Nachlass sein zzgl. Mehwertsteuer und Schreibauflagen, Telefonkosten etc.. Darf ein Notar hierüber hinaus überhaupt andere Kosten verlangen? Meine Mutter spricht nicht so gut deutsch. Deshalb war sie mit meiner Schwester beim Notar. Seine Notarsgehilfin ist keine Dolmetscherin aber spricht türkisch. Er bestand darauf, dass sie bei der testamentsänderung dabei ist (hat ca. 15 min. gedauert). Obwohl meine Mutter gesagt hat, dass meine Schwester ausreicht, meinte der Notar dass es nicht geht und seine Mitarbeiterin dabei sein muss. Nun hat er auf der Rechnung für 15 Minuten 280 Euro für das "dolmetschen" seiner mitarbeiterin verlangt. Ist das rechtmäßig? Sie ist keine Dolmetschein, zu dem hätte auch meine Schwester soviel übersetzten können und dann für 15 Minuten 280 Euro verlangen? Insgesamt möchte er nun 1200 Euro nur für die Änderung des T

Testament, Notar, Notarkosten

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