Hallo liebe Community.

Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft und all meine Kosten für den Notar beglichen.
Heute kam ein Schreiben vom Notar, dass der Verkäufer eine Rechnung nicht beglichen hat und wir sie deshalb begleichen müssen.

Muss ich die Rechnung wirklich begleichen. Warum geht der Notar nicht selber zum Anwalt?

Vielen Dank im Voraus

So stand es im Brief:

Abrechnung Treuhandgebühr zum Kaufvertrag

Von dem Herrn O. konnte der Rechnungsbetrag leider bisher nicht erlangt werden. Aus diesem Grunde sehe ich mich deshalb gezwungen, die noch offene Rechnung bei Ihnen zu liquidieren.