Ich möchte für meinen Sohn eine Generalvollmacht erstellen. Den Text möchte ich selber Zuhause erstellen und vom Notar nur die Unterschrift beglaubigen lassen.

Unter anderem will ich meinen Sohn in der Generalvollmacht den uneingeschränkten Zugriff auf meine Konten und Sparbücher zu Lebzeiten und über den Tod hinaus ermöglichen.

Ich bin mir aber leider nicht sicher wie der Notar die Gebühren dafür berechnet.

Ich habe versucht im Internet einige Informationen darüber zu finden und auf einigen Seiten heißt es dort, dass sich die Gebühren nach der Höhe des Vermögens richten.

Siehe folgenden Link
https://www.gutefrage.net/frage/kosten-einer-generalvollmacht

Heißt das, dass ich dem Notar irgendwelche Nachweise über mein Vermögen vorlegen muss, damit er die Kosten für Gebühren berechnen kann.

Ich empfinde einen großen Widerwillen, jemanden meine Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Bei einem Testament könnte ich das ja noch verstehen, dass sich die Kosten nach dem Vermögenswert richten.

Deswegen meine Fragen an Euch:

Muss ich beim Notar wegen der Beurkundung einer Generalvollmacht meine Vermögensverhältnisse offenlegen und wenn ja, muss ich meine Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu angeben.