Zweiten Vornamen als Rufnamen Bewerbungen?

Hallo, ich habe schon immer folgendes Problem, ich habe 2 Vornamen wurde früher nur mit dem ersten gerufen (Eltern wollten es so). Möchte aber gerne nur den zweiten nutzen. Der Grund ist ich fühle mich schon immer mit dem ersten unwohl. Beispiel Grunhilde Sandra. Habe mich immer geschämt wenn jemand den Namen nur aussprach geschweige den mich fragte wie ich heiße. Irgendwann war ich beim Standesamt und so was wollte das ändern man sagte mir ich kann einfach den zweiten Namen nehmen da ja beide im Ausweis stehen. Nun nenne ich mich seit 10 Jahren Sandra, Konto und Überall drehe ich es einfach und heiße Sandra Grunhilde. War auch nie ein Problem. Manchmal ist es allerdings kompliziert z.b. beim Arzt denn die Krankenkasse schreibt die Reihenfolge die im Ausweis steht. Gut kann ich noch mit leben.

Im Job wird es richtig kompliziert wie mache ich es bei Bewerbungen richtig? Meine Zeugnisse der Schule, Lehre, Jobs steht überall Grunhilde, nur in einem Schulzeugnis steht Grunhilde Sandra. Mein letzter Arbeitgeber hatte Verständnis und ich wurde da erstmals mit Sandra gerufen. Mein Zeugnis wurde auf Sandra ausgestellt Lohnsteuerkarte auch. Nun will ich mich auf einen neuen Job bewerben und da natürlich auch Sandra genannt werden. Im Lebenslauf schreibe ich Sandra Grunhilde, Unterschreibe auch mit Sandra Grunhilde. Aber der Personalchef wird sich doch wundern oder, da ja die Zeugnisse nur Grunhilde steht. Wie ist es richtig? Soll ich in klammern im Lebenslauf schreiben seit 2006 Rufname Sandra?

Bewerbung, Namensrecht
Ich habe einen Doppelname (durch Adoption) - wie wirkt sich das auf die Namensgebung bei Heirat und Nachwuchs aus?
Meine Situation:

Frau Müller (meine Mutter) heiratete Herrn Schmitt (Stiefvater). Schmitt wurde zum Ehenamen erklärt. Mein Stiefvater heißt also weiterhin Herr Schmitt, meine Mutter Frau Müller-Schmitt, da sie sich sich ihren Geburtsnamen als Beinamen voranstellen ließ.

Soweit nicht außergewöhnlich!

Nun folgte meine Adoption (ich war 15 Jahre alt). Ich hätte gern meinen Geburtsnamen (Müller) behalten, konnte leider nur aus 2 Optionen wählen: Herr Schmitt (gemeinsamer Ehename) oder Herr Müller-Schmitt

Ich entschied mich für Herr Müller-Schmitt, um meinen Geburtsnamen nicht zu verlieren. Außer bei sehr wichtigen offiziellen Dokumenten führe ich im privaten Leben weiterhin nur meinen Geburtsnamen Müller.

Jetzt meine 4 goldenen Fragen:
  1. Handelt es sich bei meinem Doppelnamen um einen echten Doppelnamen oder nur wie bei meiner Mutter um eine Ergänzung des Haupt-Nachnamens Schmitt durch den vorangestellten Beinamen Müller?

  2. Welche Möglichkeiten gibt es, den (zwangsweise) angenommen zweiten Nachnamen Schmitt zu entfernen und wieder den Geburtsnamen Müller zu führen? (Mir ist klar, dass dies im deutschen Namensgebungsgesetz nicht vorgesehen ist und frage daher an dieser Stelle auch ausdrücklich nach Sonderfällen wie nachweisbare psychische Belastung durch den Adoptivnamen oder Vereinfachung des Namens wegen einer Künstlertätigkeit / Status als Person des öffentlichen Lebens)

  3. Wenn ich, Herr Müller-Schmitt, meine Freundin Frau Bauer heirate, können wir ja entweder unsere jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Könnte ich im Zuge der Heirat meinen Geburtsnamen Müller als gemeinsamen Ehenamen durchsetzen? Dies wäre die von allen Beteiligten präferierte Variante und würde auch die Namensgebung des Nachwuchses vereinfachen! Oder ist nur der gemeinsame Ehename meiner Eltern Schmitt stärker gewichtet und muss auch bei meiner eigenen Ehe gewählt werden? Oder kann nur der komplette Doppelname Müller-Schmitt als Ehename gewählt werden? Bauer oder Kombinaten wie Müller-Bauer bzw. Schmitt-Bauer (sofern überhaupt möglich) sind als Ehenamen nicht erwünscht.

  4. Falls kein gemeinsamer Ehename angenommen wird (zB. weil Müller nicht möglich ist) und die Ehe mit getrennten Namen geführt wird, wie wirkt sich das auf die Namensgebung gemeinsamer Kinder aus? Könnten zumindest diese dann unter dem Namen Müller getauft werden (soweit ich gelesen habe, sind Doppelnamen bei Kindern ja nicht erwünscht, um der Namenanhäufungs-Problematik bei einer späteren Eheschließung vorzubeugen)?

Danke vorab für qualifizierte Hinweise und Antworten!! Von nicht-konstruktiven Gegenfragen und Kommentaren ("Wieso behälst du den Namen nicht einfach?") bitte ich abzusehen.

Heirat, Kindernamen, Namensänderung, Namensrecht
Schreibfehler in der Geburtsurkunde

Hallo zusammen, Bevor ich jedoch mit meiner Story anfange, hier die Fakten:

  • Alter: 28
  • Nationalität: türkisch
  • Geboren und aufgewachsen in Deutschland
  • Vorname im türkischen Pass: "Atilla" mit einem "t"
  • Vorname laut deutscher Geburtsurkunde: "Attilla" mit 2 "t"

Seit 28 Jahren schreibe ich meinen Vorname mit einem "t". Das ist auch die richtige, türkische Schreibweise, die in meinem türk. Reisepass/Perso vermerkt ist. Da mein Reisepass bisher Grundlage für alle Verträge, Zeugnisse, Urkunden, etc. war, hat es 28 Jahre gebraucht, bis mir dieser Fehler aufgefallen ist. Auf meiner Geburtsurkunde wurde mein Name mit 2 "t" eingetragen. Leider war es kein Fehler des Standesbeamten, sondern eher die Unwissenheit/Aufregung meines Vaters beim Ausfüllen der Gebutsanzeige. Auf türkischer Seite wurde ich jedoch "richtig", mit einem "t" angemeldet, weshalb auch mein Pass, usw. korrekt ist. Jetzt zur Frage: Wie kann ich meinen Vornamen in der Geburtsurkunde korrigieren lassen, also aus zwei "t" ein "t" machen. Einen Antrag auf Berichtigung sehe ich als zwecklos, da es ja scheinbar der Wille meines Vaters war (und kein Fehler des Amtes) meinen Namen mit zwei "t" zu schreiben.Ich setzte eher auf die sog. "Fortschreibung des Geburtseintrages"mit der Begründung, die türkischen Behörden haben bei der Ausstellung des Passes den Vornamen geändert. Was meint ihr? Vielen Dank

Geburtsurkunde, Namensänderung, Namensrecht, Standesamt
Welcher Name muss bei Anmeldung zur kirchlichen Trauung angegeben werden? Standesamt bereits 2009

Wir sind bereits seit August 2009 standesamtlich verheiratet. Wir wollen jetzt im Juni 2010 auch noch kirchlich heiraten (evangelisch).

Als wir heute zur Anmeldung der kirchlichen Trauung waren, mussten wir das Formular hierfür ausfüllen. Die Pfarrerin bestand darauf, dass ich (die Frau) bei der Anmeldung meinen Namen VOR unserer Ehe als Name eintrage! So heiße ich ja aber seit August 2009 nicht mehr!

Hier zur Info, dass es meine (Frau) zweite Ehe ist, mein Mann ist jetzt das erste mal verheiratet. Ich hatte nach der Scheidung den Namen meines 1.Mannes behalten.

Ich sollte also als Name meinen Namen aus der 1.Ehe eintragen, unterschrieben haben wir beide das Formular aber mit unsrem seit August 2009 gültigen gemeinsamen neuen Ehenamen...

Für mich / uns ist das irgendwie paradox! Wenn man sich zur kirchlichen Trauung anmeldet, ohne dass man bereits standesamtlich verheiratet ist, dann ist das unsrer Meinung nach korrekt. Wenn man aber bereits einen neuen Namen hat, dann kann ich doch nicht plötzlich eine Trauung beantragen und dort meinen alten Namen (den ich froh bin los zu sein) eintragen.

Die Pfarrerin sagte, dass wäre schon richtig so, aber wir zweifeln irgendwie beide dran. Zumal dann auf unserer Trauurkunde im Stammbuch ja auch dieser alte Name auftaucht.

Wer weiß hier was drüber? Sollen/müssen wir die Anmeldung nochmal ändern?

Formular, Namensrecht, Trauung

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