Welcher Name muss bei Anmeldung zur kirchlichen Trauung angegeben werden? Standesamt bereits 2009

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Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Pfarrerin weiß, was sie tut beziehungsweise "verlangt". Mir kommt allerdings diese Anweisung von ihr auch seltsam vor. Allerdings kann niemand als das zuständige Pfarramt diese Frage klären. Hier ist kein eine Ratgeber-Comunity und kein Entscheidungsgremium für diese Angelegenheit. Deshalb sollten man hier nicht rumspekulieren und mit den (teilweise falschen) Antworten immer weiter den Graben vertiefen. Geht mit Euren Schwierigkeiten dort hin, wo das geklärt werden kann und sagt, was nicht einleuchtet. Dort muss das ausgeräumt werden und eine gemeinsame Vorbereitung für die "sogenannte" kirchliche Trauung (nichts anderes als ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung) stattfinden. Dabei kann man durchaus sagen: "Ich möchte nicht mehr mit dem Namen meines 'Ex' angesprochen oder gar in Dokumenten 'verewigt' werden." - Das ist ein ernst zu nehmendes Argument.

@Midgarden schrieb: Kirchenrechtlich ist die standesamtliche Trauung nicht so wichtig ;-) Die kirchliche Trauung ist im Grunde eine parallele Trauung - Dabei ist der Smily sehr wichtig. Denn in Wirklichkeit ist es umgekehrt: Die "kirchliche Trauung" hat keine rechtliche Bedeutung (für den Zivilstand). Sie ist auch nach dem Verständnis der zahlreichen evangelischen Kirchen (allen) keine Parallele sondern ein rein geistliches Geschehen (siehe oben: Gottesdienst).

"@BuddyOverstreet* schrieb: Von der Kirche bekommst Du doch keine Trauurkunde. Natürlich stellt das Pfarramt eine Urkunde darüber aus, dass dieser besondere Gottesdienst stattgefunden hat und die Eheleute sich gegenseitig vor Gottes Angesicht lebenslange Liebe und Treue versprochen haben.

@Avanina schrieb: Vermutlich ist das deshalb so, weil ihr aus kirchlicher Sicht eben noch nicht verheiratet seid. - Das stimmt in diesem Fall nicht. Alle evangelischen Kirchen erkennen den Vorrang der gesetzlichen Trauung an und halten sogar daran fest, obwohl es nicht mehr Pflicht ist. Man macht sich seit 2009 nicht mehr strafbar, wenn man eine kirchliche "Trauung" durchführt ohne voran gegangene standesamtliche Eheschließung. Aus grundsätzlichen Erwägungen bestehen die Kirchen (sogar die römisch-katholische, die da prinzipiell anders denkt) darauf, im Normalfall eine gesetzliche Eheschließung voraus gehen zu lassen.

erscheint mir sehr fragwürdig, denn ihr wollt doch eure ehe nur kirchlich bestätigen lassen! wenn ich meine kirchliche trauung zur silberhochzeit nachhole bin ich schon 25 jahre verehelicht, da werden meines wissens auch nicht die vorherigen namen angesprochen. sag doch einfach du willst das auf keinen fall und die gründe sind deine privatsache und haben mir der trauung und dem versprechen vor gott überhaupt nichts zu tun.viel erfolg und einen schönen tag!

Von der Kirche bekommst Du doch keine Trauurkunde. Ich habe jedenfalls keine. Kirchlich heiraten kannst Du auch erst, wenn Du standesamtlich verheiratet bist.

Ich weiß allerdings nicht, ob die das name, geborene xyz oder geschiedene xyz haben wollen.

Hey, was soll's, Hauptssache, ihr habt einen tollen Tag.


MonAlfredo  08.04.2010, 22:40

@BuddyOverstreet: Kirchlich heiraten kannst Du auch erst, wenn Du standesamtlich verheiratet bist. - Diese Regelung gilt seit 2009 nicht mehr für den Gesetzgeber. Allerdings bestehen die Kirchen im Regelfall auf einer voraus gehenden standesamtlichen Eheschließung. So vermeiden sie, eine eigene aufwändige Feststellung der Ehefähigkeit (Bigamisten hätten es sonst sicher noch leichter, parallel mehrfach "verheiratet" zu sein).

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Kirchenrechtlich ist die standesamtliche Trauung nicht so wichtig ;-)

Die kirchliche Trauung ist im Grunde eine parallele Trauung - vor den ganzen Änderungen im Namensrecht war das simpel: Geburtsname der Frau und Geburtsname des Mannes.

Entscheidend unterm Strich ist doch nur: heißt Du nach der kirchlichen Trauung auch noch so wie nach der standesamtlichen :)

Ihr müsst den staatlich anerkannten Namen angeben,der der im Personalausweis steht.