Meine Situation:

Frau Müller (meine Mutter) heiratete Herrn Schmitt (Stiefvater). Schmitt wurde zum Ehenamen erklärt. Mein Stiefvater heißt also weiterhin Herr Schmitt, meine Mutter Frau Müller-Schmitt, da sie sich sich ihren Geburtsnamen als Beinamen voranstellen ließ.

Soweit nicht außergewöhnlich!

Nun folgte meine Adoption (ich war 15 Jahre alt). Ich hätte gern meinen Geburtsnamen (Müller) behalten, konnte leider nur aus 2 Optionen wählen: Herr Schmitt (gemeinsamer Ehename) oder Herr Müller-Schmitt

Ich entschied mich für Herr Müller-Schmitt, um meinen Geburtsnamen nicht zu verlieren. Außer bei sehr wichtigen offiziellen Dokumenten führe ich im privaten Leben weiterhin nur meinen Geburtsnamen Müller.

Jetzt meine 4 goldenen Fragen:
  1. Handelt es sich bei meinem Doppelnamen um einen echten Doppelnamen oder nur wie bei meiner Mutter um eine Ergänzung des Haupt-Nachnamens Schmitt durch den vorangestellten Beinamen Müller?

  2. Welche Möglichkeiten gibt es, den (zwangsweise) angenommen zweiten Nachnamen Schmitt zu entfernen und wieder den Geburtsnamen Müller zu führen? (Mir ist klar, dass dies im deutschen Namensgebungsgesetz nicht vorgesehen ist und frage daher an dieser Stelle auch ausdrücklich nach Sonderfällen wie nachweisbare psychische Belastung durch den Adoptivnamen oder Vereinfachung des Namens wegen einer Künstlertätigkeit / Status als Person des öffentlichen Lebens)

  3. Wenn ich, Herr Müller-Schmitt, meine Freundin Frau Bauer heirate, können wir ja entweder unsere jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Könnte ich im Zuge der Heirat meinen Geburtsnamen Müller als gemeinsamen Ehenamen durchsetzen? Dies wäre die von allen Beteiligten präferierte Variante und würde auch die Namensgebung des Nachwuchses vereinfachen! Oder ist nur der gemeinsame Ehename meiner Eltern Schmitt stärker gewichtet und muss auch bei meiner eigenen Ehe gewählt werden? Oder kann nur der komplette Doppelname Müller-Schmitt als Ehename gewählt werden? Bauer oder Kombinaten wie Müller-Bauer bzw. Schmitt-Bauer (sofern überhaupt möglich) sind als Ehenamen nicht erwünscht.

  4. Falls kein gemeinsamer Ehename angenommen wird (zB. weil Müller nicht möglich ist) und die Ehe mit getrennten Namen geführt wird, wie wirkt sich das auf die Namensgebung gemeinsamer Kinder aus? Könnten zumindest diese dann unter dem Namen Müller getauft werden (soweit ich gelesen habe, sind Doppelnamen bei Kindern ja nicht erwünscht, um der Namenanhäufungs-Problematik bei einer späteren Eheschließung vorzubeugen)?

Danke vorab für qualifizierte Hinweise und Antworten!! Von nicht-konstruktiven Gegenfragen und Kommentaren ("Wieso behälst du den Namen nicht einfach?") bitte ich abzusehen.