Namensrecht, Kai ohne weiteren Namen

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Am 29. April 2004 entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 15 W 102/03[4]), dass Eltern ihrem Sohn den Vornamen „Kai“ als alleinigen Vornamen geben können. Bis zu diesem Urteil war es in Deutschland in manchen Regionen nötig, bei der Namensgebung „Kai“ einen zweiten, das Geschlecht eindeutig bestimmenden Vornamen hinzuzufügen (z. B. Kai Alexander). Als Urteilsbegründung wurde angeführt, dass der Name „Kai“ in Deutschland überwiegend als Vorname für Jungen benutzt werde, während er als Mädchenname dort eher selten sei.

(Quelle: Wikipedia)


Wer will Dir diese Namenswahl für Deinen Sohn verbieten? Ein Kollege von mir heißt auch so - gut, ich weiß nicht, ob er noch einen weiteren Vornamen hat. Aber auch mein Mann hat mit dem Namen Uwe einen genau so kurzen Vornamen, der mir entsprechend nur als männlicher Vorname ein Begriff ist. Kai ist nun wirklich nix außergewöhnliches oder unbekanntes, so daß ich die Ablehnung durch einen Beamten nicht nachvollziehen kann.

  • grad nochmal Wikipedia bemüht: es soll wohl doch Fälle geben, in denen Mädchen Kai genannt werden... http://tinyurl.com/623j45k

Es gibt Namen die sind weiblich wie auch männlich.Der Name Dominik ist weiblich wie auch männlich ,wo ist das Problem?

Womöglich existiert die Bestimmung noch nicht lange, dass auch Kai zu diesen "geschlechtslosen" Namen zählt (weshalb Du auch "nur" Kai heißen kannst), aber er könnte eben auch als Abkürzung für einen weiblichen Namen gelten. Daher die Regelung mit dem Doppelnamen.

Wer verbietet dir das? Das ist ein ganz normaler Name!


trebbel 
Beitragsersteller
 21.09.2011, 16:15

Es verbietet ja niemand, nur soll ich ihm einen zweiten männlichen Namen geben! Was ich nicht einsehe, da ich auch nur Kai heiße!!

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