Hallo. Wie ich überall gelesen habe, ist es nach deutschem Recht nicht möglich, dass Kinder zwei Nachnamen bekommen. Entweder den der Mutter, oder den des Vaters, aber nicht beide.
Deshalb war ich gestern sehr verwundert, als ich zwei in Mexiko geborene Deutsch-Mexikaner kennengelernt habe, deren beider Väter Deutsche sind und die beide jeweils die deutsche und die mexikanische Staatsbürgerschaft haben.
Und beide haben jeweils einen deutschen gültigen Personalausweis mit zwei Nachnamen. Nachname des Vaters gefolgt vom Nachnamen der Mutter.
Wie bspw. Juan Müller Villa (Ist nicht ihr Name. Nur als Beispiel, um zu erklären wie die Namen in deren Persos stehen).
Wie kann das denn sein, wenn das nach deutschem Recht gar nicht möglich ist? Wenn Deutsch-Mexikaner das machen können, können das Deutsch-Spanier auch?