Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

Hallo zusammen!

Ich habe heut die ordentliche Kündigung per Einschreiben erhalten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Kündigung anfechten kann!

Im November 2011 wurde ich schwanger und habe das Kind vor 6 Wochen verloren, was ich meinem Arbeitgeber auch unverzüglich mitteilte. Seit dem 06.02.2012 bin ich im Krankengeldbezug.

Die Firma hat ca. 11 Mitarbeiter, von denen niemand meine Tätigkeit übernehmen könnte. Es müßte also Ersatz für mich eingestellt werden. (wurde schon durch Zeitarbeiter)

Eine personenbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, da ich bald wieder einsatzfähig sein könnte. Eine betriebsbedingt Kündigung kommt nicht in Frage, da Ersatz für mich eingestellt werden müßte und somit der Arbeitsplatz nicht wegfallen würde. Falsch verhalten habe ich mich auch nicht!

Leider fehlen mir die finanziellen Mittel, um 160 Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt zu bezahlen. Auch ein Rechtsstreit könnte ich nicht bezahlen, da ich nur ca. 900 Euro Krankengeld bekomme.

Das Problem ist daher, dass ich wohl keine finanzielle Unterstützung zur Rechtsberatung erhalte und sie mir auch nicht leisten kann!

Was kann ich machen, bzw. wie gehe ich nun am Besten vor? Wie hoch sind die realen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Gesundheit, Beruf, Kündigung, Krankschreibung, Rechtsberatung
Nicht wirklich arbeitsunfähig, aber unfähig zur Arbeit zu kommen... Krankschreibung?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine rein hypothetische Frage, die mich schon eine Weile interessiert... aber bisher konnte ich nichts dazu finden.

Und zwar: Darf der Arzt jemanden krankschreiben, wenn der Patient mit seiner Verletzung/Erkrankung eigentlich seine Arbeit problemlos erfüllen könnte, allerdings kein Auto fahren darf und somit nicht zu seiner Arbeitsstelle kommen kann?

Ich nehme mal mich als Beispiel, um es zu verdeutlichen:

Ich arbeite als Assistenz, also Schreibtischtätigkeit. Ich könnte zB meine Aufgaben ohne Probleme mit einem gebrochenen Bein erfüllen. Allerdings ist meine Arbeitsstelle 80km von zu Hause entfernt, offentliche Verkehrsmittel nicht existent (und das meine ich ernst, ich käme mit öffentlichen Verkehrsmitteln nie hier an... ländliche Gegend).

Mit meinem gebrochenen Bein könnte ich also arbeiten, könnte aber nicht zur Arbeit kommen... dürfte der Arzt einen auf dieser Basis krankschreiben? Schließlich entsteht dem Arbeitgeber ja erheblicher "Schaden" durch den langen Ausfall. Denn eigentlich ist man ja in der Lage zu arbeiten, nur nicht in der Lage zur Arbeit zu kommen.

Wie gesagt, die Frage interessiert mich schon geraume Zeit, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann sie mir beantworten.

Vielen Dank für alle Antworten!

PS: Ich habe nicht vor, mir mutwillig das Bein zu brechen. Außerdem habe ich eine Fahrgemeinschaft, würde mir nichts bringen ;)

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankschreibung, arbeitsunfaehig

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krankschreibung