Kann eine Diplom-Psychologin krank schreiben?
Ich wollte nur mal wissen, ob eine Diplom-Psychologin (kein Dr.) , aber kassenärztlich zugelassen auch befugt ist Krankmeldungen auszustellen??? Oder kann das nur ein Psychiater/Psychologe mit Doktortitel???
9 Antworten
moin, eine dipl.-med. psychologin darf nicht krankschreiben. sie kann dir eine empfehlung geben für einen neurologen bzw. psychiater. dieser darf medikamente und krankschreibungen verordnen. war vor kurzem selbst in so einer situation, deshalb meine kenntnis. ciao
Die Frage ist zwar einige Jahre alt, aber ich will sie trotzdem mal beantworten weil sie mir so und anders untergekommen ist: Der Punkt ist einfach ein politischer: In Deutschland sind Ärzte Halbgötter, was sich auch medial manifestiert: Der Bergdoktor, der Schiffsarzt vom Traumschiff, Schwarzwaldklinik für die älteren Semester etc. Die klugen Standespolitiker haben auch den Zahnarzt akademisiert, und während der Nazizeit die Heilpraktiker kurzzeitig total ausgebotet. Ebenso verhindern sie dass z.B. Sanitäter vernünftige Kompetenzen bekommen. In anderen Ländern dürfen entsprechend qualifizierte psychologische Psychotherapeuten z.B Psychopharmaka verschreiben, was sehr sinnvoll ist - hiermit kann etwa ein Psychologe einer Suizidgefahr begegnen, die Alternative wäre sonst u.U. nur die Polizei und/oder den Psychiater anzurufen damit dieser den Patienten/Klienten einweist, denn zum Psychiater wird er es nicht mehr schaffen. Auch gibt es in der angelsächsischen Welt häufig sogenannte nursing practitioners, die von der Ausbildung her akademisch ausgebildete, fortgebildete Krankenschwestern sind und eben auch Medikamente abgeben oder verschreiben dürfen. Das will man in Deutschland nicht. Ich hatte eben einen Petition laufen in er ich eine Abgabe von Medikamenten im Notfall durch den Apotheker gefordert habe, wie das etwa in Österreich und der Schweiz ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist - diese haben hierfür eine Kompetenz. Nein, in Deutschland soll das Therapiemonopol beim Arzt bleiben, meint der Deutsche Bundestag. Und ebenso sollen die anderen standesrechtlichen Vorrechte der Ärzte gewahrt bleiben, wie das Recht auf Krankschreibung.
das kommt daruf an, wenn sie eine kassenaerzliche zulassung hat! ansonsten muss sie einen bericht an den hausarzt schreiben, der veranlasst dann die karnkschreibung!
Ich denke mal, die Psychologin kann eine Empfehlung schreiben, warum es ratsam ist, jemanden krankzuschreiben. Mit dieser Empfehlung geht man dann zu einem Arzt und lässt sich krankschreiben!
Wenn sie eine Approbation als psychol. Psychotherapeutin hat und im Besitz einer Kassenzulassung ist: ja.
Mit dem Dr.-Titel hat das gar nichts zu tun.
Kassenärztliche Zulassung heißt: Sie kann ihre Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. AU und Rezepte dürfen nur Ärzte ausstellen. Das ist sie nicht. Richtig ist aber, mit dem Dr. hat das bei niemandem (in keinem Berufszweig) etwas zu tun.
Deine Antwort um 8:00 Uhr auf Thorzton war richtig
Nein: Kassenärztliche Zulassung heißt: Sie kann ihre Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. AU und Rezepte dürfen nur Ärzte ausstellen. Das ist sie nicht. Richtig ist aber, mit dem Dr. hat das bei niemandem (in keinem Berufszweig) etwas zu tun. Ach isartaucher, deine antwort um 7:57 war richtig, wieso jetzt anders?