hallo, also ich habe mir vor kurzem die zähne bei einer zahnkosmetikerin bleichen lassen (in-office), das ergebnis war zunächst gut (von A3 auf A1). ich sollte in den ersten tagen keine färbenden sachen essen oder trinken. daran habe ich mich gehalten, rauche auch nicht, aber 3 tage später waren sie wieder gelb. bei einer erneuten "untersuchung" wurde festgestellt, dass sie um 3-4 nuancen abgedunkelt sind. sie bot mir eine nachbesserung an, wurde ca. eineinhalb wochen später gemacht. ergebnis wieder gut, farbe von A2 auf B1. Dann habe ich 3 tage nur noch komplett weiße sachen gegessen, auch später keine stark färbenden. prompt wurden sie nach ein paar tagen wieder gelb! die kosmetikerin meinte, einen solchen fall hat sie noch nie gehabt und es wäre nicht erklärbar. mir wurde aber geraten, ich soll sie zu einer zweiten nachbesserung auffordern, weil das ja laut gewährleistungsrecht auch bei dienstleistungen gefordert werden kann, sollte das abgelehnt werden (was sie dann auch gemacht hat) kann man angeblich vom kaufvertrag zurücktreten, d.h. ich könnte mein geld einfordern. mir ist das alles furchtbar unangenehm, aber soll ich nun mein geld zurückfordern? es war ja auch teuer und die zähne sehen aus wie vorher.