Termin vom Jobcenter im Urlaub, kann ich Ihn ohne Probleme verschieben?

9 Antworten

Als Schüler bist du grundsätzlich nicht verpflichtet das Jobcenter über deinen Urlaub zu informieren, wenn du aber eine Einladung bekommen hast und den Termin nicht wahrnehmen kannst, solltest du dort anrufen und Bescheid geben, sicherlich lässt sich der Termin verschieben.

Wieso sollte es Schwierigkeiten geben? Beziehst du Leistungen von denen?


dontteachme 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 11:09

"wenn sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10% blabla gemindert" 

Ich beziehe scheinbar also Leistungen, oder?

0

Du bist also Schüler, ggf. sogar noch minderjährig und beziehst keine Leistungen vom Jobcenter?

Dann musst du solche Einladungen nicht mal annehmen ohne rechtliche Folgen. Auch wenn das Jobcenter immer so tut und gerne droht. 

Teile denen mit, du bist im Urlaub und die sollen dir einen anderen Termin nennen.

Anders würde die Sache natürlich aussehen, wenn du Leistungen vom Jobcenter, sprich Hartz4 bekommst. Dann musst du natürlich hingehen.

Der 16jährige Sohne meines Bekannten bekam auch so eine "Aufforderung" unter Androhung von Sperre und so ein Dreck. Weder der Sohn noch die Eltern beziehen Leistungen vom Jobcenter. Ein deutlicher Brief von mir geschrieben brachte das Jobcenter schnell zu Vernunft! Selbst die Eingliederungsvereinbarung mit einem Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern wurde schnell zurückgezogen.


dontteachme 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 11:05

Also meine mutter bezieht Leistungen, ob ich welche beziehe kann ich nicht sagen, ich kenne mich da verdammt schlecht aus. da steht unten im Brief noch "Wenn Sie ohne wichtigen Grund diese Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent blablabla gemindert" 

Ich denke der Satz impliziert das ich Leistungen beziehe, oder nicht? 

0
Jewi14  25.07.2016, 11:23
@dontteachme

Standardsatz, in diesem Fall belanglos und als Klopapier zu benutzen. Deine Mutter ist die Erziehungsberechtigte und sie hat zu bestimmen und nicht das Amt. Du gehst zur Schule und hast Schulferien. Basta, keine Diskussion mit dem Amt. 

Einfach mitteilen, dass mein Sohn (also du) in den Schulferien verreist ist und nicht zur Verfügung steht. Gerne wieder am: XXX außerhalb der Schulzeiten, also nachmittags und nur in meiner Anwesenheit (also deiner Mutter).

Du und deine Mutter haben sehr wohl das Recht dazu, auch wenn das Amt ständig der Meinung ist, Minderjährigen müssen alle Befehle des Amtes Folge leisten.

Das Jobcenter kann gerne mit dir und deiner Mutter über deine berufliche Zukunft unterhalten, aber weder bestimmen noch befehlen.

Wie geschrieben, der Sohn meines Bekannten: Sagt er will Kfz Mechatroniker werden, die schicken ihnen Angebote als Lagerarbeiter (ist 16). Er hat ohne Hilfe des Jobcenter einen Ausbildungsplatz gefunden. Das Jobcenter kannst eh vergessen.

0

Wie alt bist du denn,hast du deine Schulpflicht schon hinter dir ?

Mit wem möchtest du denn in den Urlaub fahren ?

Denn wenn deine Eltern auch in den Urlaub möchten,hätten sie das beantragen ( Ortsabwesenheit 21 Tage pro Jahr ) müssen.

Wenn du noch schulpflichtig bist und auch weiter die Schule besuchen wirst,gilt die Zusicherung zur Ortsabwesenheit für dich nicht.

Du rufst bzw.lässt deine Eltern bei der kostenlosen Hotline anrufen und da sagen sie dann das du 3 Wochen in Urlaub bist und auch nach den Ferien weiterhin die Schule besuchen wirst und der Termin deshalb verschoben werden soll.

Mo - Fr von 8.00 - 18.00 unter 0800 4555500 zu erreichen.


dontteachme 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 11:07

Ich bin 19 Jahre alt und habe meine Schulpflicht hinter mir.

Ich fahre mit meinem Onkel in den Urlaub 

0
isomatte  25.07.2016, 11:17
@dontteachme

Hast du denn einen Nachweis das du nach den Ferien weiterhin zur Schule gehst ?

Wenn deine Mutter da heute noch anruft,dann kannst du den Termin evtl.noch vor dem Urlaub hinter dich bringen,aber mit einer Sanktion musst du eigentlich nicht rechnen,weil du als Schüler der Vermittlung in Beschäftigung nicht zur Verfügung stehen musst und somit auch ohne die Zusicherung vom Jobcenter in den Urlaub fahren kannst,dass sogar länger als 3 Wochen pro Jahr.

Das gleiche gilt z.B. auch bei Elternzeit,da muss die Frau der Vermittlung in Beschäftigung min. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes nicht zur Verfügung stehen und kann auch ohne vorherige Beantragung / Zusicherung zur Ortsabwesenheit in den Urlaub fahren.

0

Wen deine Eltern arbeiten beziehst auch du keine Leistungen anders ist es wen sie Arbeitslos sind oder nur ein Elternteil.Aber du kannst den Termin verschieben und sagen das du erst am  xxx zeit hast da du auch schon deine schule weitermachst.

Das Jobcenter hat auch anzuerkennen das du jetzt Schulferien machst und hat auch nicht das recht von dir eine Eingliederungsvereinbarung zu fordern da sie fast immer nur zu deine Nachteil ist deswegen sogar vom Bundesferfasungsgericht verboten worden ist.Weichteig ist du und deine Mutter entscheidet über deine Zukunft nicht das Jobcenter du suchst dir dienen-Beruf aus und wen das jobcneter das nicht will mache klar das du das Recht der Freien Berufswahl hast und das Jobcenter nicht über das Grundgesetz bestimmen kann.DAs amt kann nichtmal fordern das du stadt in die Schule arbeiten gehen solst auch wen die das behaupetn.Nimm dir  zu deinem Termin jemanden mit der sich auskent. .

Wenn du keine Leistungen vom Job-Center erhältst, bist du nicht verpflichtet dich an/abzumelden wenn du länger verreist. Also einfach anrufen und sagen dass du da nicht kannst.