Hi,

ich wohne mit meinem Freund in einer Wohnung der Wohnungsbaugesellschaft Gewofag in München. Wir sind an die Wohnung gekommen, da er Beamter ist und durch die Plattform "Sowon" dann recht schnell eine Wohnung erhalten hat. Ich bin Hauptmieter dieser Wohnung. Er ebenfalls.

Da wir nun getrennt sind und sich die Frage ergibt, wer in der Wohnung bleiben darf, würde mich die Rechtslage interessieren. Da wir nur durch seinen Beamtenstatus eine "hohe Dringlichkeit" erhalten haben, würde ich gerne wissen ob mir das jetzt negativ reinspielen kann, wenn es darum geht, wer in der Wohnung bleiben darf im Streitfall. Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt oder angemerkt. Nur, dass ein Vertragspartner gehen kann, im Falle einer Trennung. Kann er dadurch trotzdem einen Vorteil haben, oder ist nur entscheidend, dass wir beide Hauptmieter der Wohnung sind? Dem Vermieter wäre es wohl egal wer bleiben würde, solange die Finanzierung gesichert ist... Ich hoffe halt, dass es keine "geheime" Regel gibt, die besagt, dass der Antragsteller der Wohnung =er, dann auch drinbleiben sollte und der andere Vertragspartner der nur durch den Antragsteller reingekommen ist, der ist, der aus dem Vertrag entlassen wird.

Besten Dank vorab