Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?
Hallo ihr Lieben,
ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.
Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".
Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.
1 Antwort
Du warst also Untermieterin so wie die anderen Frauen auch. Der Vermieter hat dir seinen Wunsch angetragen, dass du ausziehen möchtest. Dem hast du stattgegeben. Das nennt man konkludente und einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages. Soweit ist das legitim.
Nun wirst du deine Kaution durch eine gerichtliche Mahnung un vermutlich nachfolgender Zahlungsklage zurückholen müssen. Der Mahnung wird der Vermieter widersprechen, du kannst nicht den Beweis führen, das der Vertrag aufgelöst wurde, außer, dein zimmer wurde wieder vermietet und /oder jemand war Zeuge der Auflösung. Zudem vermute ich, dass du eine Pauschalmiete gezahlt hast.
Mahne zunächst den Vermieter unter Fristsetzung zur Herausgabe deines Eigentums, denn das ist die Kaution nach wie vor. Bedrohe dabei den Vermieter mit eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, wenn er die Kaution nicht an dich herausgibt.