Stieftochter zieht ein. Was muss ich wissen?

Hallo :)

Erst mal die Grundinformationen. Ich bin 24 und mein Partner 35. Er hat aus einer vergangenen Beziehung eine Tochter mit 11 (fast 12) Jahren. Wir sind jetzt 3 Jahre zusammen und seine Tochter war so gut wie jedes Wochenende bei uns. Wir haben auch ein gutes Verhältnis zueinander. Wir wohnen in einem Haus, in dem seine Tochter auch ein eigenes Zimmer hat.

Leider ist die Kindsmutter stark überfordert. Sie hat jetzt noch ein viertes Kind bekommen in beengten Wohnverhältnissen. Auch war es in der Vergangenheit schon so, dass die Kleidung dreckig war und nach Rauch und Katzenurin gestunken hat. Sie hat uns immer wieder erzählt, dass sie kein eigenes Zimmer und Rückzugsmöglichkeit hat. Noch dazu gibt es selten etwas richtiges zu Essen. Dazu kommen noch viele weitere Punkte. Mein Partner hat schon öfter das Jugendamt hinzugezogen, was aber nur kurzfristig etwas half. Die Situation spitzte sich immer mehr zu weswegen mein Partner seine Tochter zu uns holen möchte. Wir haben uns ausgiebig darüber unterhalten und beschlossen, dass es das Beste für das Kind ist. Die Kindsmutter ist einsichtig und auch der Meinung, dass sie dem Kind nicht das Richtige bieten kann.

Seine Tochter sollte in den Sommerferien zu uns kommen und dann alle 2 Wochenenden und in manchen Ferien bei der Mutter sein.

Jetzt stellen sich mir natürlich als "Stiefmutter" 1000 Fragen. Welche Rechte habe ich? Wie schaffen wir es einen geregelten Alltag zu meistern? Wie kommen wir in unserer Beziehung nicht zu kurz? Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht :)

Familie, Recht, Gesetz, Jura
Werkstattaufenthalt - nicht beauftragte Arbeiten durchgeführt?

Guten Abend,

Folgende Situation:

Ich hab mein Fahrzeug in eine freie Werkstatt gebracht um dort sämtliche Dichtungen erneuern zu lassen.

Bei Abgabe des Fahrzeug konnte man mir auf Nachfrage nur die Kosten vom Material (ca 120€) nennen. Allerdings keinen konkreten Kostenvoranschlag machen, da der Chef erst noch die Arbeitszeit berechnen müsste.

Als ich dann ein paar Tage später anrief teilte man mir mit, dass die Kosten ca 650 Euro betragen würden. Das war schon heftig aber ich stimmte zu.

Nun wollte ich heute mal nach dem aktuellen Stand schauen, als man mir plötzlich sagte, dass das ganze "leider etwas teurer geworden" ist. Es wurde einfach zb ein neuer Keilrippenriemen und die entsprechende Umlenkrolle eingebaut.

Nun liegt allein der Materialwert Schon bei 920€!

Der Arbeitslohn kommt noch drauf. Ich war erstmal so baff, dass ich raus bin ohne wirklich was zu sagen.

Ich solle morgen nochmal anrufen, dann könne ich mit dem Mechaniker telefonieren, welcher mir dann erklären könne wieso das notwendig war.

Ich wurde weder über die zusätzlichen Arbeiten im Vorfeld informiert, noch habe ich diese überhaupt in Auftrag gegeben.

Hat hier evtl schonmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sogar sagen, ob das ganze rechtens ist und ich das so hinnehmen muss? Schließlich wollte ich diese Arbeiten garnicht durchgeführt haben. Ansonsten könnte die Werkstatt ja theoretisch einen neuen Motor einbauen mit der Aussage "ist notwendig".

Vielen lieben Dank!

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Werkstatt, Gesetz, Kosten, teuer, werkstattkosten, Auto und Motorrad
Wo kann man mit 18 bei häuslicher Gewalt hin?

Schon seit meiner Kindheit leide ich aufgrund meiner familiären Situation. Ich wurde schon als Kind von meiner Mutter oft geschlagen und emotional missbraucht. Das alles hatte natürlich eine Auswirkung auf meine psychische Gesundheit und bin derzeit in Therapie mit einigen Diagnosen..

Ich habe leider keine andere Wahl außer von zuhause abzuhauen, weil meine Mutter mich in meiner Freiheit sehr einschränkt und mich immer kontrollieren will und auch dagegen ist, dass ich ausziehe und arbeite!

Wenn ich das Thema anspreche gibt es immer Streit, obwohl ich schon volljährig bin und eigentlich selbst darüber entscheiden darf, wo und mit wem ich wohne.

Ich möchte einfach nichts mehr mit meiner Mutter zutun haben und will nicht, dass sie weiß, wo ich bin.

Aber leider gibt es kein Ort wo ich vorübergehend hin könnte und habe noch kein Recht auf eine eigene Wohnung, da ich keinen festen Einkommen hab und noch in der Abschlussklasse bin.

ich halte diese Einschränkungen und emotionale Gewalt einfach nicht mehr aus und will weg von ihr!

Gleichzeitig will ich aber auch nicht zum Jugendamt, da dann viel mit meiner Mutter zusammengearbeitet wird und sie u.U auch erfahren würde, wo ich dann wohne.

Außerdem will ich in keiner Hinsicht von ihr finanziell abhängig sein, ich würde mir dann lieber einen Job suchen. Leider verbietet sie mir zu arbeiten solange ich noch zuhause wohne..

Wo könnte ich in dieser Situation hin?

Familie, Familienrecht, Gesetz, Gewalt, Psychologie, häusliche Gewalt, Jugendamt, Unterkunft
Sachenrecht - schwierig?

Hallo zusammen, 

vielleicht könnte mir ja der ein oder andere Jura-Experte im Sachenrecht helfen?

Also:

  • Zwischen E (ursprünglicher Eigentümer) und A kommt eine Verwahrung (§ 688 BGB) auf unbestimmte Zeit über eine Katze zustande.
  • Zwischen A und B kommt eine Leihe (§ 598 BGB) der Katze zustande, so lange, bis E seine Katze wieder abholt. 
  • 7 Monate später möchte A an B die Katze veräußern, da sich E bis dahin immer noch nicht bei A bezüglich der Abholung der Katze gemeldet hat.B schickt den Kaufpreis per Post, A antwortet, dass B sich mit E bezüglich des Kaufs auseinandersetzen soll.
  • 4 Jahre später erfährt E von der Sachlage und möchte die Herausgabe der Katze von B nach § 985 BGB. B möchte von E die entstandenen Fütterungskosten i.H.v. 1.500 € und die übrigen Haltungskosten i.H.v. 2.500 € ersetzt verlangen. Allerdings meint E, nichts ersetzen zu müssen.

1. Wie würde man hier jeweils § 693 BGB (Ersatz von Aufwendungen bei Verwahrung) und § 601 I BGB (Verwendungsersatz bei Leihe) prüfen?

2. Kann E noch die Herausgabe seiner Katze von B gem. § 985 BGB verlangen, wenn ja, wie prüft man diese lange Paragraphen-Kette?

3. Muss E für B die entstandenen Fütterungskosten und die übrigen Haltungskosten ersetzen, auch wenn er sich weigert?

Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Recht, Gesetz, Anspruch, Bürger, Jura, Rechtswissenschaft, Sachenrecht, Staat, Zivilrecht
Wie soll daraus eine Juristische Hausarbeit werden?

Liebe Gemeinde,
ich bin noch recht frisch im LL.B. Studium und habe bisher ein paar wenige Subsumtionen geschrieben. Aber ich verstehe nicht wie aus diesem Sachverhalt eine Hausarbeit werden soll. :-( Handelt es sich dabei einfach um ein Gutachten? Aber wie verarbeite ich dann Quellen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.

Student S ist ein großer Fan der Filmtrilogie „Star Wars“. Im Internet findet er den Online-Shop O, der sich auf den Verkauf von Fanartikeln dieser Trilogie fokussiert hat. Auf der Homepage sind alle Fanartikel aufgelistet, die der O zur Auswahl hat. Darunter auch T-Shirts, Bücher, Figuren, Videospiele, Hörspiele usw. Da S demnächst die Ausstellung „Stars of the Galaxy“ in Frankfurt am Main besuchen möchte, ist er auf der Suche nach einem passenden T-Shirt dafür. Auf der Internetseite des O wird er fündig. S entscheidet sich für ein schwarzes T-Shirt mit dem berühmten Logo der „Star Wars“ Filmtrilogie. Er ist jedoch nicht sicher, welche Größe er benötigt, deshalb bestellt er dieses T-Shirt einmal in der Größe „L“ und einmal in „XL“ jeweils zum Preis von 35 EUR. Die Gesamtsumme i. H. v. 70 EUR bezahlt er per Vorkasse, d. h. S überweist den Rechnungsbetrag an O, bevor er die Ware erhalten hat. Einen Tag später erfährt S von seinem Freund F, dass der O ganz neue „Star Wars“ Figuren in sein Repertoire aufgenommen hat. Deshalb besucht er die Internetseite des O erneut und entdeckt die neuen Figuren von „Yoda“ und „Chewbacca“. Er bestellt diese sofort zum Preis von jeweils 30 EUR auf Rechnung. Dazu entdeckt er noch eine aktuelle Ausgabe der „LEGO Star Wars“-Zeitschrift, die er für 4,50 EUR erwirbt. Als die Bestellung des S zwei Tage später versandkostenfrei ankommt, packt S diese aus und sieht, dass die Figuren beschädigt sind. Sie sind in der Mitte durchgebrochen. Zudem probiert S die T-Shirts an und stellt fest, dass die Größe „L“ zu klein ist. Deshalb sendet er dieses T-Shirt unverzüglich zurück und zahlt 3 EUR für die Rücksendung. Dazu schreibt er auch sofort eine E-Mail an O und teilt ihm mit, dass er das T-Shirt in der Größe „L“ nicht mehr behalten möchte. Er verlangt von O die Rückerstattung der 35 EUR sowie die Zahlung der Rücksendekosten i. H. v. 3 EUR. Zudem verweist S auf die beschädigten Figuren und verlangt von O die Lieferung neuer Figuren. Zu Recht? Welche Ansprüche hat S gegen O? 

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