Darf die wfbm ohne meine Genehmigung meine Krankenkasse kündigen?

Guten Tag zusammen

Ich hab früher 18 Jahre lang in einer wfbm ( Werkstatt für behinderte Menschen ) als Angestellter gearbeitet. Bin weder Behindert noch psychisch , seelisch oder körperlich, und besitze auch kein Schwerbehindertenausweis. Ich finde das ne moderne Ausbeuterei und Sklaverei wenn man im Monat nur 130 EUR verdient. Mein Stundenlohn belief sich auf 45 Cent. Kein Witz. Jetzt wegen der Corona Pandemie und wegen diese schei** 2G und 3G Regel, habe ich die Werkstatt am 3.11.2021 gekündigt. Das geht aber nur wenn man Fehltage macht und blau machen. Ja das ist leider so. Man muss wirklich Blau machen und auf der Arbeit nicht zu erscheinen. Jetzt habe ich paar Wochen festgestellt, dass die wfbm Firma ohne meine Genehmigung meine Krankenkasse gekündigt hat. Darf die Firma das rechtlich überhaupt? Ich bin 34 Jahre alt, und war schon als Baby bei der TK Versichert. Und paar Wochen wieder später, bekam ich ne Horror Rechnung von meiner Krankenkasse ( über 600 € Nachzahlung ). Ich hab das Geld natürlich net bezahlt, sondern bin mit diesem Schreiben zum Jugend und Sozialamt gegangen. Nur meine Frage ist es ja, ob die Firma ( wfbm ) überhaupt darf, ohne meine Genehmigung meine Krankenkasse zu kündigen? Ich hoffe ich finde hier ein paar nette Rechtsanwälte. Und noch ein kleiner Tipp: Wer geht schon für 45 Cent die Stunde Arbeiten? oO wo bleibt da der Mindestlohn?

Anwalt, Gesetz, Firma, Krankenkasse, kündigen, Werkstatt für behinderte Menschen
Einarbeitung bei Tankstelle Shell - unbezahlt?

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen Minijob gesucht und bin dann auf die Anzeige der Shell - Tankstelle gestoßen, da dort momentan mehrere Mitarbeiter gesucht werden. 

Ich hatte dann Anfang Februar ein Vorstellungsgespräch (oder ihr könnt es auch ruhig Bewerbungsgespräch nennen) mit dem Geschäftsführer, um alle Einzelheiten zu besprechen. Nach einem Gespräch etc. wurde mir schon die Arbeitskleidung gegeben und die Vergütung wurde geklärt. Dabei hatten wir auch schon direkt Termine für Einarbeitungsschichten vereinbart, es war die Rede von drei. Außerdem wurde mir versichert, dass diese Schichten „selbstverständlich“ - wie jede anderen Schicht - ausgezahlt werden. 

Dazu kommt, dass wir schon vor meiner ersten Schicht den ganzen Papierkram geklärt hatten und ich den Vertrag dementsprechend unterschrieben hatte. 

Nach diesen drei Einarbeitungsschichten habe ich jedoch für mich persönlich festgestellt, dass der Job doch nichts für mich. Letzte Woche ruf mich der Geschäftsleiter wieder an und hat gefragt, wie es aussieht, da ja bald schon die Schichtpläne für März erstellt werden etc. und habe dann gefragt, ob ich nicht vielleicht doch noch eine Einarbeitungsschicht bekommen könnte, damit ich mir komplett sicher bin, ob ich das machen möchte oder nicht. Er meinte zu mir, dass das kein Problem sei. Gestern hatte ich dann meine vierte Einarbeitungsschicht und saß danach im Büro mit ihm, da er extra an dem Tag die Filiale besucht hatte. Obwohl ich mich sicherer gefühlt hatte, stand mein Entschluss fest: Ich habe ihn gesagt, dass ich da nicht weiterarbeiten möchte. Danach hat er erklärt, dass wegen meiner Einarbeitung sehr viele Kosten für das Unternehmen aufgekommen sind UND dass die mir meine vier Einarbeitungsschichten NICHT bezahlen. 

In dem Moment war ich extrem überrascht/schockiert und wusste nicht, was ich sagen soll. Ich habe dann aber erwähnt, dass er mir Anfang (vor der ersten Schicht) wirklich versichert hatte, dass die Einarbeitung von mir bezahlt werde. Darauf erwiderte er nur, dass er aus „menschlicher Sicht“ mich verstehen kann, aber dass ich auch die Sicht des Unternehmens verstehen müsse. Zum Schluss meinte er dann nur, dass er nochmal „gucken werde“ und dass WENN ÜBERHAUPT ich nur die Hälfte bezahlt bekommen könnte. 

Ist das rechtlich legal? Darf man das überhaupt machen? Es war ja nie meine Intention, dort die Einarbeitungsschichten zu machen und dann dort aufzuhören. Allerdings hat mir der Job einfach nicht gefallen. Das ist aber noch lange kein Grund, mir das dann nicht zahlen zu wollen. Kennt ihr euch da besser aus? Was soll ich tun? 

Ich dachte jetzt daran, ihn morgen einfach anzurufen. Doch ob das was ändern wird….  

Auto, Finanzen, Geld verdienen, Geldanlage, Kündigung, Rechtsanwalt, Geld, Nebenjob, Gas, Arbeitsspeicher, Bezahlung, Recht, Anwalt, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, tanken, Gesetz, Anwaltskosten, Arbeiten von zuhause, arbeitgeberrecht, Arbeitsamt, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvermittlung, Arbeitsverträge, bezahlen, Chef, Diesel, Dieselmotor, Experten, Finanzamt, Finanzierung, Geldstrafe, Gesellschaft, Gesetzeslage, gesetzliche Krankenversicherung, Jura, Jurastudium, kündigen, Kündigungsfrist, Logisch, Logisches Denken, Logitech, Meinung, Meinungsfreiheit, Moral, Preis, Preisvergleich, preiswert, Rechtslage, Shell, Student, Tankstelle, Teilzeit, Arbeitgeberwechsel, boss, Fragestellung, Preiserhöhung, Studentenjob, Vollzeit, Arbeiten gehen, arbeiten-in-deutschland, Arbeitgeberzuschuß, Arbeitnehmerrecht, arbeitsverweigerung, bezahlungsart, Einarbeitung, Ethik und Moral, Eure Meinung, Eure Meinungen, Finanzen und Geld, Meinungsäußerung, Meinungsverschiedenheit, Minijob-Zentrale, moralisch verwerflich, Rechtliche Lage, rechtliche Schritte, suche-song, Vollzeitarbeit, Vollzeitjob, vollzeitstelle, Rechtliches Problem, Tankstellenjob, Suche, Dieselskandal, Philosophie und Gesellschaft
Sollten Männer mehr Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen haben?

Woman's body- woman's choice. (Übersetzung: Der Körper der Frau - Die Entscheidung der Frau.) Oder nicht? Die Gründe einer Abtreibung können vielseitig sein. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nie leicht, auch viele Männer (bzw. Partner*innen) beklagen sich über die schwerwiegenden mentalen Folgen, die eine Abtreibung mit sich bringen kann. Im besten Fall können die Beiden mit einander reden, aber was, wenn das Paar verstritten ist, aber der Mann (bzw. Partner*in) das Kind behalten möchte? Sollte es eine Regelung geben, die dem Mann (bzw. Partner*in) mehr Mitbestimmungsrecht gibt?

Als potentielle/r Partner/Partnerin gibt es ja nicht nur den Mann, sondern kann sich der Partner/die Partnerin auch einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Auch nicht nur Frauen bekommen Kinder. Es soll sich keiner von der Fragestellung und Beschreibung ausgegrenzt fühlen.

Nein, die Entscheidung liegt bei der schwangeren Person. 69%
Ja, auch der/die Partner*in sollte einbezogen werden. 31%
Männer, Kinder, Schwangerschaft, Abtreibung, Körper, Baby, Frauen, Beziehung, Recht, Gesetz, Ethik, Gesellschaft, Gesetzeslage, Kinder und Erziehung, Kinderwunsch, Liebe und Beziehung, Moral, Partnerschaft, psychische Erkrankung, schwanger, Schwangerschaftsabbruch, Soziales, Mitspracherecht, Politik und Gesellschaft, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage
Darf ich eine gefundene herrenlose Tasche öffnen?

Heute Abend sind mein Freund und ich zur Bushaltestelle gelaufen. Und von weiten sah man, dass da keiner war. Als wir ein paar Minuten danach da ankamen, sahen wir eine Tasche vor uns, wir guckten uns um und sahen keinen. Da öffnete ich sie um zu wissen, was sie beinhaltet, um sie abzugeben und einen Hinweis zu finden wem sie gehört, wen nicht hätten wir die Polizei darüber informiert. In der Tasche befanden sich so, wie CD's in große Jogurteinmern. (Sah so halt aus, hab net genau hingeguckt, da ich wieder sie zu machte.

Ich habe schon eigene Male, Sachen zurück gegeben, auch hat unsere Stadt eine Instaseite für sowas.

Da kam so ein ca. 25-27 junger Mann um die Ecke und schrie mich an, "was machen sie an fremdes Zeug", ich die gerade die Tasche wieder zu machte sah ihn verwundert an und entschuldigete mich. Da wollte ich ihm erklären, dass ich nach einen Hinweis vom Besitzer suchen wollte. Er ließ mich nicht ausreden/ihm erklären was Sache sei und beschuldigte uns die Tasche stehlen zu wollen. (An einer sehr belichteten Bushaltestelle wo viele Autos an der Ampel anhalten, wenn ich so nen Klotz rausholen und die Tasche liegen lasse, merkt man es ja sofort)

Sein Begründung: Ihr seit Jugendliche, Jugendliche machen sowas, ich war auch ein Jugendlicher. Ja, viele Jugendliche begehen Straftaten, aber nicht alle (z.b ich, ich trinke ,nehme und klaue nix oder gehe auf Parties), als würde man sagen, die meisten Vergewaltiger sind Männer, alle Männer sind gefährlich, oder, viele Zigeuner klauen, du musst da aufpassen, sowas in der Art.

Jetzt will ich wissen, ob ich eine Straftat begangen habe, ich will die dazugehörigen Gesetze um mich verteidigen zu können, da ich nicht irgendwas sagen will nur um danach herrausfinden, dass ich falsch lag.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass er wie gerannt hinter der Bushaltestelle rein kam und uns direkt anschrie.

Gesetz, Fundsachen
Unbekannter Aufenthalt als Beschuldigter?

Wenn jemand in Deutschland Einreist im Dezember 2018 in Hamburg und sich dann im Juli 2019 Abmeldet aus Deutschland also Hamburg dort ist der Verzug ins Land hinterlegt nur das Land keine genaue Anschrift.

Dann im Januar 2020 in Düsseldorf Anmeldet wieder und gegen diese Person ein Strafverfahren läuft seit Juli 2021 wegen Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein aufgrund Paragraph 154f unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten auch der Zeuge sagte in der Vernehmung das diese in Düsseldorf Wohnhaft ist. Und das Fandungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Kann es sein das die Staatsanwaltschaft in Hamburg davon Ausgeht das die Beschuldigte Person in Ausland verzogen ist weil sie in Hamburg gefragt haben beim Meldeamt und nicht in Düsseldorf??

Und weiß das Meldeamt in Hamburg trotz dem Verzug ins Ausland das diese in Düsseldorf jetzt lebt ???

Kann es sein das die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht gecheckt hat das diese in Düsseldorf ist ???

Können diese sich so vertun ??? Und im Unwissen sein ???

Und wissen die Strafbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei auch ohne die Bürgercenter durch Name,Nachname Geburtstag usw. wo die Beschuldigten Wohnhaft sind ???

Egal wie Staatsanwaltschaft und Polizei wissen wo man Wohnt 100%
Nein die Staatsanwaltschaft weiß das nicht mit Düsseldorf 0%
Es kann ein Irrtum sein 0%
Polizei, Recht, Gesetz, Irrtum, Beschuldigter
Was erwartet uns bei Graffiti in diesem Fall?

Ich und Freunde von mir kamen auf die bescheuerte Idee in einer Unterführung am Bahnhof zu sprayen. Einer von uns hat seinen Künstlernamen schon 3-4 mal woanders gesprayt, wurde jedoch nie erwischt. Gestern Nacht hat der Gleiche wie schon gesagt in der Unterführung gesprayt. Dieses mal jedoch mit zwei Farben, statt einer. Gesehen hat ihn niemand. Als diese Person fertig war gingen wir weg und wollten nach Hause. Auf dem Weg wurden wir jedoch zufällig von der Polizei angehalten, da es schon spät in der Nacht war. Diese haben uns kontrolliert und die zwei Dosen, sowie einen Edding gefunden. Die Dinge wurden beschlagnahmt und es wurden unsere Personalien aufgenommen. Wir sind alle 15 oder 16 und nicht vorbestraft. Die Polizei hat uns gefragt, wieso wir die Dosen dabei haben. Wir haben jedoch geschwiegen. Daraufhin meinten sie, dass wir wahrscheinlich nochmals von ihnen hören werden. Jetzt stellt sich meine Frage, ob sie nachweisen können, wer oder ob jemand von uns gesprayt hat. Es kann ja auch sein, dass einige erst später dazugekommen sind (wie es vielleicht sogar war). Solange jeder von uns sagt, dass sie erst später dazugekommen sind und gar nicht wussten, dass einer von und gesprayt hat, können sie doch nichts machen, da somit jemand unschuldiges mitbestraft werden würde, oder? Ausserdem kann man auch nicht nachweisen, dass die anderen 3-4 Tags jemandem von uns gehören. Es kann auch genau so gut sein, dass die Person den Namen „geklaut“ hat. (Die obig erzählte Geschichte ist fiktiv)

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Strafe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz