Werkstattaufenthalt - nicht beauftragte Arbeiten durchgeführt?

Guten Abend,

Folgende Situation:

Ich hab mein Fahrzeug in eine freie Werkstatt gebracht um dort sämtliche Dichtungen erneuern zu lassen.

Bei Abgabe des Fahrzeug konnte man mir auf Nachfrage nur die Kosten vom Material (ca 120€) nennen. Allerdings keinen konkreten Kostenvoranschlag machen, da der Chef erst noch die Arbeitszeit berechnen müsste.

Als ich dann ein paar Tage später anrief teilte man mir mit, dass die Kosten ca 650 Euro betragen würden. Das war schon heftig aber ich stimmte zu.

Nun wollte ich heute mal nach dem aktuellen Stand schauen, als man mir plötzlich sagte, dass das ganze "leider etwas teurer geworden" ist. Es wurde einfach zb ein neuer Keilrippenriemen und die entsprechende Umlenkrolle eingebaut.

Nun liegt allein der Materialwert Schon bei 920€!

Der Arbeitslohn kommt noch drauf. Ich war erstmal so baff, dass ich raus bin ohne wirklich was zu sagen.

Ich solle morgen nochmal anrufen, dann könne ich mit dem Mechaniker telefonieren, welcher mir dann erklären könne wieso das notwendig war.

Ich wurde weder über die zusätzlichen Arbeiten im Vorfeld informiert, noch habe ich diese überhaupt in Auftrag gegeben.

Hat hier evtl schonmal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sogar sagen, ob das ganze rechtens ist und ich das so hinnehmen muss? Schließlich wollte ich diese Arbeiten garnicht durchgeführt haben. Ansonsten könnte die Werkstatt ja theoretisch einen neuen Motor einbauen mit der Aussage "ist notwendig".

Vielen lieben Dank!

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Werkstatt, Gesetz, Kosten, teuer, werkstattkosten, Auto und Motorrad
Thema Schulrecht. Darf die Schule mir diese Note vergeben?

Hallo! Ich hätte eine Frage zum Thema Schulrecht. Ich habe letzte Woche mein Zeugnis für Klasse 10 erhalten. In diesem wird auch die Verhaltensnote für das Schulhalbjahr festgehalten. Normalerweise erhalte ich immer, wie eigentlich üblich für die meisten Schüler, eine 2. Dieses mal jedoch war es eine 3 worüber ich sehr verwundert war und natürlich auch nicht einverstanden, da es sich ja um die 2 schlechteste Note handelt! Ich habe also die Schulleitung angeschrieben mit der Bitte, mir doch das Zustandekommen dieser Zensur zu erläutern. Als Antwort kam folgendes:

..die Note "Verhalten" ergibt sich aus den Einzelnoten bezüglich der "Verhalten"-Bewertungen aller Deiner Fachlehrer(innen). Die Hälfte Deiner Fachlehrer(innen) hat Dein Verhalten mit befriedigend bewertet, die andere Hälfte mit gut (auch im Fach Mathematik gut). Die Klassenkonferenz muss nun Deine "Verhalten"-Note mit gut oder befriedigend festlegen. Da Du u. a. versucht hast zu täuschen (z.B. offensichtliche Übernahmen aus dem Internet, als Deine Arbeit auszugegeben), hat man entschieden, Deine "Verhalten"-Note im Jahreszeugnis auf befriedigend festzulegen.

Ich habe zwar in der Tat einmalig im Fach Geschichte einen Text kopiert, jedoch kann ich absolut nicht verstehen, dass man daran eine ganze Note festmacht und das dann noch auf die Verhaltensnote rechnet. Wenn dann ja auf die Fachbezogene Note. Ich möchte das einfach nicht akzeptieren und hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und mir mitteilen, ob das überhaupt zulässig ist.

MfG

Schule, Noten, Recht, Schulrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.