Angestellter vom Hausmeister betritt ohne Voranmeldung meine Wohnung?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer 2er-WG in einem Studierendenwohnheim und hatte gestern meinem Vermieter geschrieben, da ich den Verdacht hatte, dass es in meiner Wohnung schimmelt.
Nun hörte ich heute morgen, dass eine Person unsere Tür aufsperrte, da mein Mitbewohner im Moment weg ist, war ich etwas verängstigt.
Die Person hat dann an meiner Zimmertür geklopft und es hat sich herausgestellt, dass es ein Mitarbeiter vom Hausmeister ist, der sich den Schimmel angeschaut hat.
Dieser wurde weder angemeldet, noch hat er geklingelt oder geklopft. Meine Zimmertür war abgesperrt und er hat sich selbstständig zutritt verschafft.
Nun habe ich gelesen, dass dies illegal ist, unter Hausfriedensbruch fällt und man dadurch die Wohnung fristlos kündigen kann.
Stimmt dies? Bzw. welche Gesetze könnte ich theoretisch aufführen?
Danke schon mal!
8 Antworten
Niemand darf deine Wohnung einfach so betreten - auch kein Vermieter und auch kein Hausmeister ....
Du hast sogar das Recht, beim Einzug das Schloss auszutauschen, damit niemand einen Schlüssel haben kann. Das muss natürlich beim Auszug wieder zurückgebaut werden.
Einen Zweit- oder Universalschlüssel darf der Vermieter auch nur haben, wenn der Mieter das ausdrücklicher erlaubt hat - auch dieser berechtigt ihn NICHT, die Wohnung einfach zu betreten. Verschafft der Vermieter/Hausmeister .... sich sich so ungefragt den Zugang zur Mietwohnung, dann kann der Mieter den Mietvertrag tatsächlich fristlos kündigen - muss man natürlich beweisen können - so wie du jetzt.
Aber bei der derzeitigen Wohnungslage möchte man ja eher nicht kündigen - also schreib dem Vermieter einen passenden Brief, dass ihr das nicht duldet und daher das Schloss austauscht.
Bei einer "2er-WG in einem Studierendenwohnheim" kann es sich durchaus auch um 2 unabhaengig voneinander vermietete Zimmer mit gemeinsamer Kueche u.s.w. handeln. Dann sind Flur, Kueche u.s.w. nicht zur Mietsache gehoerende Gemeinschaftseinrichtungen, die der Vermieter (oder ein von diesem Beauftragter) jederzeit auch unangekuendigt betreten darf.
Wenn ein Vermieter ohne Absprache/Erlaubnis einfach so die Mietsache betritt, dann begeht er einen Hausfriedensbruch nach § 123 Abs. 1 StGB. Da kannst du sogar einen Strafantrag stellen.
Und entsprechend dem § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB kann man dann sogar fristlos kündigen. Das hat z.B. auch das Landgericht Berlin geurteilt
Nein, er durfte nicht einfach aufsperren. Er hätte zumindest klingeln müssen, bzw. wenn er niemanden antrifft einen Termin vereinbaren müssen. Selbst die Polizei darf nicht einfach so in die Wohnung platzen, wenn kein zwingender Grund (wie z. B. eine Notlage oder Gefahr im Verzug) besteht. Du hättest z. B. auch nackig unter Dusche stehen können, geht also nicht.
Das ist kein fristloser Kündigungsgrund, das wäre eher der Schimmel. Aber darum wird sich ja gekümmert. Also auch nein.
Ich habe es um "fristloser" Kündigungsgrund ergänzt.
In eienr normalen Mietswohnung ging das gar nicht.
ich weis aber nicht, ob es bei Studentenwohnheimen unterschiede gibt,
Allenfalls Hausfriedensbruch, aber kein Kündigungsgrund.
Ein Mieter braucht keinen Grund zum Kündigen. Allerdings ist das ein Wohnheim mit befristeten MV