Logopädie Nebenjob in andere Praxis....

3 Antworten

Möglich wäre beides, aber in beiden Fällen muss Dein Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung zustimmen. Diese Zustimmung darf er zwar nur aus wichtigem Grund verweigern, eine Arbeit bei einem "konkurierenden" Unternehmen wird aber regelmäßig als solcher anerkannt.

Was wäre denn besser? Minijob, Honorarbasis, Freiberufler? Geht natürlich auch um die Verdienstmöglichkeiten ;-) Oder darf man in allen Fällen höchstens 450Eur. verdienen?

Das solltest Du mit Deinem Arbeitgeber besprechen. Generell kann ein Arbeitgeber einen Nebenjob nicht verbieten. Jedoch wenn es sozusagen die Konkurrenz ist, dann hat er ein Wörtchen mitzureden.