Ich habe 2013 einmalig eine Nebentätigkeit ausgeführt (Lektorat). Die Einkünfte hieraus (1000) gab ich in Anlage S meiner Steuererklärung an, da man mir beim Finanzamt mitteilte, das würde ausreichen. Nun erhielt ich jedoch einen Bescheid, dass ich Angaben zu meinem Unternehmen machen soll ("Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit"). Dem Netz habe ich entnommen, dass man aber für diese einmaligen, freiberuflichen Tätigkeiten kein Gewerbe anmelden muss.

Nun meine Frage: Kann ich einfach Einspruch einlegen? Wie argumentiere ich da? '