Funktion der äußersten Kammer an Kunststofffenster Balkontüre?

Hallo zusammen,

ich habe eine Neubauwohnung mit einer doppelflügelige Balkontüre mit 3-fach Verglasung aus Kunststoff erworben.

Ich habe mir direkt vom Fensterhersteller Fliegengitter anbringen lassen mit 2 Flügeln an der Bakontüre. Dieses wurde am fest verbauten Rahmen verschraubt.

Nun ist es der Firma passiert das Fliegengitter schräg anzuschrauben und ebenso ist das Fliegengitter zu breit, so dass es gegen ein passendes ausgetauscht werden muss.

Da das bisherige schräg angeschraubt wurde verbleiben danach 9 Löcher im äußeren Fensterrahmen.

Ich habe aufgrund des Fehlers einen Austausch des fest verbauten Fensterrahmen gefordert, da ich durch die 9 verbleibenden Löcher die Dichtheit anzweifle.

Die Fensterfirma lehnt das ab und begründet es damit, das die äußerste Kammer angeblich eh entlüftet wird und keinen Einfluss auf die Dichtheit hat. Kennt sich von euch jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt oder nicht?

Und hättet ihr eine Begründung warum das egal ist oder nicht zu akzeptieren ist?

Ich habe selbst recherchiert aber kann leider nichts dazu finden.

Würdet Ihr das so akzeptieren mit den falsch eingebrachten und verbleibenden Löchern? Zum Teil werden diese auch danach sichtbar bleiben (Beispiel einer schräg verschraubten Schraube, was z.B. optisch sichtbar bleibt, als Bild beigefügt).

Über eine Antwort würde ich euch sehr danken, da ich mich im Moment sehr hilflos fühle.

Grüße

Patrick

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Fenster, Technik, Bau, Handwerk, Immobilien, Baurecht, Fensterbau, Handwerker, Fensterrahmen, Balkontür
Fenster kippt nicht mehr und es scheint wohl an der Mechanik zu liegen?

Einen schönen guten und kalten Morgen an die Community o/

Ich habe seit längerem ein Problem mit zwei kleineren Fenstern bei mir in der Wohnung. Beide lassen sich weit öffnen, allerdings nicht auf Kippe stellen. Den Fenstergriff kann ich auf die Kippfunktion drehen, allerdings lassen sich die Fenster dann nicht öffnen.

Bevor die Frage aufkommt, wer haftet: Ich bin mir nach etwas Recherche ziemlich sicher, dass es der Mieter ist. Glas und Silikon sollen Vermieter Sache sein, doch mit der Mechanik fällt dies so unter eine gängige vom Mieter genutzte Sache und unter die Kleinreparaturklausel.

(An die Fensterbauer: ich bin leider kein Experte und daher nicht im Fensterbauerjargon bewandet, daher entschuldige ich mich schon mal für vllt komische Begriffe zu den Teilen)

Nach genauem hinsehen, ist mir bei beiden Fenstern aufgefallen, dass der Pin an der Seite wo das Fenster beim weiten öffnen hängt, sich beim drehen des Fenstergriffes weder nach unten noch nach oben bewegt. Im Fensterrahmen selbst sind diese zahnförmigen Teile die den Pin bei der jeweiligen Einstellung halten sollen, auf mittlerer höhe leicht angefressen, was ich mir nur durch die Fehlstellung der Pins erklären kann. Hier ein Bild von dem Troublemaker:

Mir ist natürlich klar, dass ich einen Fensterbauer engagieren kann, doch wollte ich auch mal schauen ob ich mir hier nicht selbst bzw. durch das gute alte Internet und die Community was beibringen lassen kann.

Videos und weitere Guides auf anderen Foren haben leider nicht die Themantik meiner Frage decken können bzw. bin ich noch auf keinen Thread gestoßen, der dieser in einer Art gleicht.

Für eure Antworten bin ich schon mal im Vorfeld sehr dankbar!

Beste Grüße

Fruity

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Wohnung, Fenster, Reparatur, Fensterbau, Mechanik
Ersatz blinder alter Scheiben in einer günstigen Mietwohnung - kann Mieter darauf bestehen?

Hallo,

ich habe eine renovierungsbedürftige Wohnung zu einem günstigen Preis bekommen. Bedeutet dieses, dass der Vermieter jeglicher Pflichten enthoben ist?

Ich habe hier bereits mit bescheidenen Mitteln von Sozialhilfe sehr viel gemacht, die Wohnung mit Glück und Helfern auf einen normalen bescheidenen Standard gebracht, dem Vermieter sehr viel Arbeit abgenommen. Er nimmt es alles hin als sei es nichts, und verlangt immer wieder nur Dankbarkeit von mir diese Wohnung bekommen zu haben. Er ist im Irrglauben, die Gemeinde hätte hier für Flüchtlinge alles getan, und diese hätten alle Mängel hingenommen, wie fehlender Waschmaschinenanschluss etc.

Leider musste ich erst später feststellen, dass 3 Scheiben blind sind, eine Balkontür und 2 kleine Scheiben. 1 Dachfenster hier in meinem Büro soll ausgetauscht werden, dieses wollte er machen, aber den Austausch der blinden alten Scheiben bezeichnet er als "Luxus". Diese Scheiben sind aus dem Jahre 1973, sie weisen einen ug-Wert von 3,0 aus. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Ich hatte einen Fensterbauer hier, wegen eines Angebots, und der hat ein Angebot gemacht über neue Scheiben mit ug-Wert 1,0, der heute Standard ist, mit dem Hinweis, dass eigentlich die anderen Scheiben auch auf diesen Standard gebracht werden müssen. Ist es zulässig, noch Wohnungen mit Fenstern mit einem ug-Wert von 3,0 zu vermieten?

Nach meinen Infos berechtigt eine einzige blinde Scheibe zu einer Mietminderung von 5 %. Anbetrachts der günstigen Miete habe ich da noch nichts getan, aber wenn sich der Vermieter weiter weigert, hier irgendetwas zu tun, mit dem Argument, dieses sei alles "Luxus", sollte ich da einen Anwalt schreiben lassen? Ein Heizkörper im Flur liess sich nicht ausstellen, und er behauptete einfach, das sei normal, er sei so eingestellt. Gestern war der zuständige Heizungsinstallateur des Hauses hier, und hat den kleinen Regulator im Ventil herausgezogen, und glücklicherweise ist die Heizung dann auch kalt geworden. Das war totaler Schwachsinn, was der Vermieter gesagt hat, ich habe ihn hierüber auch informiert, dass ansonsten die Heizung hätte ausgetauscht werden müssen, und zwar auf seine Kosten, dieses sagte der Installateur. Aber der Vermieter stellt sich auf taub, und zeigt mir gegenüber nicht einmal Respekt. Ich wollte über das Angebot über die Fenster informiert sein, dieses hatte ich mit dem Fensterbauer vereinbart, da ich den Fenstertyp wissen muss, damit dafür noch ein entsprechendes Plissee gefertigt wird, aber nun bleibe ich draussen vor der Tür, und darf das Angebot nicht sehen und bekommen zur Information.

Es ist ein sehr schwieriges Verhältnis, der Vermieter ist ein älterer Franzose.

Wie sieht die Sachlage hier aus, und was kann ich wie am besten durchsetzen?

Danke für gute Antworten!

Energie, Recht, Mietrecht, Fensterbau

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