Darf das Amt für öffentliche Ordnung Strafzettel auf privatem Grundstück verteilen?

Hallo alle zusammen, habe neben meiner Strasse ein verlassenes ehemaliges Gebäude mit ca 40 Parkplätzen. Da sich die Lage wegen großer Konkurenz wirtschaftlich nicht mehr lohnte, steht das Gebäude mit ca 500 qm Verkaufsfläche.Lagerräume und eine riesige Wohnung leer. Früher vor ca 8 Jahren war da ein Lebensmittelladen drin, und wurde wegen der zunehmender Öffnnung einiger Grossmärkte geschlossen. Zu diesem Komplex gehören auch noch 40 Parkplätze die von den Anwohnern gerne benutzt werden. Da das Gebäude etwas versteckt liegt sind die Parkplätze nicht so einsehbar. Ich habe darauf einen WoWa abgestellt und einen Anhänger, die mit Genehmigung des privaten Eigentümers geduldet werden. Es steht auch kein Schild über die Nutzung das auf dem Parkplatz nicht geparkt werden darf. Jetzt habe ich einen Strafzettel vom Amt für öff. Ordnung über 20 Euro wegen nicht bewegen des Anhängers (14 tägig) bekommen. und der Wohnwagen ist seit einem Monat TÜV fällig (15€). Den Wowa hat inzwischen TÜV, aber meine Frage,: Darf der Fu...y mir einfach einen auf privatem Grund abgestelltem Fahrzeug überhaupt einen Strafzettel ausstellen???

Einen Km weiter steht auf einer Hauptstraße seit mehreren Jahren ein Wohnwagen der in diese Zeit nicht einmal bewegt worden ist. Was läuft da verkehrt? und wie kann ich mich gegen diese Hetzjagd wehren.

erlaubt
Darf der Kontrolleur sich so daneben verhalten??

Ich habe eine schwere Erkrankung und muss zwei dreimal im Jahr zur Nachsorge. Fahre dann immer gerne mit dem Ringzug. An den Fahrkarten-Automaten tue ich mir etwas schwer. Finde meistens aber nette Leute, die mir behilflich sind. Letztere Fahrt hatte ich zur Hinfahrt ein Fahrschein, bei der Rückfahrt war es etwas hektisch und ich hatte auch Niemanden, der mir mit dem Fahrschein helfen konnte. Ich dachte mir nichts dabei, wollte im Zug dann eine lösen. Die Hinfahrtkarte sowie das nötige Kleingeld für die Rückfahrt hielt ich bereit. Ein Kontrolleur kam dann. Den Satz "Ich muss noch eine Karte kaufen", ließ mich der Kontrolleur nicht ausreden. Sie müssen gar nichts, sie zahlen 60,- Euro Strafe. Er verlangte meinen Ausweis, entfernte sich mit dem und kam wieder mit einem vom Kontrolleur selbst ausgefülltem, fehlerhaft geschriebenem Blatt und Überweisungsformular. Der volle Zug, der total hektische Kontrolleur, drohte mir mit Inkasso, bei nicht bezahlen. Es war mehr als peinlich. Ich durfte mich nicht mal äußern. Ich bin dann bis an mein Ziel weiter gefahren. Zuhause habe ich gleich eine E-Mail an den Verbund gesendet, alles geschildert. Ich habe sofort eine Antwort erhalten, es wird geprüft wer im Ringzug Dienst hatte und diese würden sich in den nächsten Tagen bei mir melden. Der Kontrolleur war ein eigenständiger. Es kam kein Mitarbeiter vom Ringzug zu mir um etwas zu klären wollen. Ich wollte ja nicht ohne Fahrkarte fahren, war ja bereit eine zu kaufen. Deshalb hatte ich auch die Hinfahrtkarte zur Hand. Dieses Theater war total unnötig. Ich muss mich doch von einem Kontrolleur, der überfordert ist oder sonst ein Problem hat, nicht als Schwarzfahrer hinstellen lassen. Ich weiß ja nicht, wie das nun weiter geht. Ich weiß nur, dass ich ganz ruhig blieb. War auch sehr müde. Normalerweise bin ich sehr direkt, wenn mich irgend wer blöd anmacht. Ich fahre schon über dreißig Jahre mit dem Zug, so ein Kontrolleur ist mir noch nie begegnet. Unverschämt - respektlos und schreiben kann er auch nicht recht. Ist bestimmt einer wo auf Provision aus ist. Ist nur schade, dass die Ringzugmitarbeiter so gleichgültig sind. Es könnte ja auch ein falscher Kontrolleur gewesen sein. Wer hat im Schwarzwald Baar Kreis auch schon so etwas oder ähnliches erlebt. Muss man jetzt im Zug auch schon vor Übergriffen vom Kontrolleur, beschützt werden??

erlaubt
Ist Musikhören juristisch im Schulunterricht erlaubt?

Die Frage müsste alles sagen, ich hätte gerne bei Antworten Belege für diese, mir geht es jetzt hier auch nicht, um "Das ist deine Zukumft" oder "Dadurch kannst du dich nicht konzentrieren" , es geht mir jetzt alleine um den Fakt.

Neben Infos, warum ich diese Frage stelle (Nur lesen, wer sich interressiert dafür, für die Frage ist dies (zum Beantworten) nicht relevant):

Ich denke in vielen Sachen selber juristisch, bin 14 Jahre alt und möchte es einfach wissen, wenn ich das darf, möchte ich es auch belegen können.
Ich habe schon über diese Kopfhöhrer mit Induktion nachgedacht, bei Arbeiten und Co. kann ich es klar verstehen, aber im Unterricht darf man es nicht? Auf das, was die Lehrer sagen, kann man nicht immer vertrauen, solche Antworten zählen genauso gut wie die, die hier zum Vorschein kommen.
Ich will und möchte gerne testen, ob ich bei noch offenen Ohren mit Musik (textlos) mich besser konzentrieren kann. Hinzu kommt, wie ich schon geschrieben habe, geht es mir auch darum, wie es gesetztlich steht. Google konnte mir auf meine Frage leider keine Antwort geben.

Achtung: Wie ich schon erzählt habe, ich möchte keine Meinung oder Kritik, sondern eine Antwort von jemandem, der die Antwort wirklich weiß und belegen kann (auch wenn er nur auf ein Gesetz hinweisen kann) oder gar viele juristische Kenntnisse hat.

BUNDESLAND: Schleswig Holstein

 

Musik, Schule, Recht, erlaubt, dürfen

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