Ist der American bully in Rheinland-Pfalz erlaubt?

3 Antworten

Hallo,

die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Rheinland-Pfalz nur mit besonderer Erlaubnis und nur mit einem berechtigten Interesse (schwer nachweisbar) möglich. Deshalb gilt ein allgemeines Zucht-, Verkaufs-, Einfuhr- und Vermehrungsverbot für die laut Gesetz gefährlichen Hunde.

Der von dir nachgefragte American Bully ist ja keine anerkannte Rasse, daher gilt er als Mix der lt. Gesetz definierten gefährlichen Hunde - und daher gelten für ihn die gleichen Einschränkungen wie für die besagten Rassen.

schau in der Landesordnung nach, dann weist du es ganz genau. Oder rufe bei deiner Gemeinde an.

sagt dir deine kommune wenn du bei denen anfragst