Ist der American bully in Rheinland-Pfalz erlaubt?
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3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hund
Hallo,
die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Rheinland-Pfalz nur mit besonderer Erlaubnis und nur mit einem berechtigten Interesse (schwer nachweisbar) möglich. Deshalb gilt ein allgemeines Zucht-, Verkaufs-, Einfuhr- und Vermehrungsverbot für die laut Gesetz gefährlichen Hunde.
Der von dir nachgefragte American Bully ist ja keine anerkannte Rasse, daher gilt er als Mix der lt. Gesetz definierten gefährlichen Hunde - und daher gelten für ihn die gleichen Einschränkungen wie für die besagten Rassen.
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schau in der Landesordnung nach, dann weist du es ganz genau. Oder rufe bei deiner Gemeinde an.
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sagt dir deine kommune wenn du bei denen anfragst