Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?

Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.

Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.

Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.

Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?

Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?

Recht, Erbe, Erbe ausschlagen, Mietrecht Kündigung, Wirtschaft und Finanzen
Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten
Tod Kindsvater Erbe ausschlagen und Sterbeurkunde?

Hallo ich habe folgendes Problem....

Der Kindesvater meiner 9 jährigen Tochter ist verstorben.

Es bestand kein Kontakt habe davon von flüchtigen Bekannten über Facebook erfahren.

Ich möchte für meine Tochter das Erbe ausschlagen wofür ich die Sterbeurkunde brauche. Und bin da ja an die Frist von 6 Wochen gebunden.

Mein Problem ist das der Tod immer noch nicht beurkundet ist. Gestorben ist die Person am 6.7.20 in der Uniklinik Düsseldorf. Habe auch schon Kontakt mit dem Standesamt Düsseldorf und auch schon nachgewiesen mit der Geburtsurkunde das ich die Mutter seiner Tochter bin.Allerdings bekomme ich nur gesagt es ist noch nicht beurkundet warum können die nicht sagen und wenn das gemacht wurde schicken die mir die Sterbeurkunde.

Der verstorbene hat auch mehrere volljährige Kinder die aber auch nichts mit ihm zu tun haben wollen und sich halt auch nicht kümmern. Einer hat mir aber das Aktenzeichen vom Ordnungsamt durchgegeben was ich wiederum dem Standesamt geschickt habe nur leider alles ohne Erfolg bisher.

Vor 2 Wochen war ich auch schon mal wegen einer anderen Erbausschlagung auf dem Gericht und die meinten das die Frist halt läuft er aber in seinem Wohnort noch lebend gemeldet ist. Das selbe sagt mir auch das Standesamt von seinem Wohnort.

Ich bin echt verzweifelt und möchte nicht das meine Tochter seinen ganzen Mist erbt.

Meine Frage ist könnte meine Tochter z.b wenn sie volljährig wird noch ausschlagen ? Also wenn ich das versäume ?

Oder bekomme ich vielleicht Automatisch bescheid ? Von irgendwo her ?

Ich bin ja auch verpflichtet das zb. Auch bei der Unterhaltsvorschuss Kasse zu melden da brauch ich aber auch einen Nachweis.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll ?

Vielleicht kann mir da jemand Tips oder einen Rat geben.

Vielen Dank.

Kinder, Recht, Erbe ausschlagen
Nachlassgericht ignoriert Erbausschlagung, Akteneinsicht in Nachlassakte?

Hi,

da Gerichte mich grundsätzlich erstmal ignorieren (so einen Fall hatte ich schon einmal), ist es auch dieses Mal so:

Mein Erzeuger ist seit Monaten tot und würde mir; sollte ich das Erbe annehmen; einen riesigen Schuldenberg hinterlassen.

Nachdem ich davon erfahren hatte (vor 2,5 Wochen), habe ich panisch alle Notare abtelefoniert und innerhalb von drei Tagen hatte ich einen Termin. Dort habe ich das Erbe ausgeschlagen. Das war vor zwei Wochen.

Vorgestern erreichte mich ein Brief vom Nachlassgericht, in dem mir der Tod nochmal mitgeteilt wurde. Es wurde außerdem gefragt, ob ich über ein Testament bescheid wisse, wie der Lebensunterhalt bestritten wurde, ob die Bestattung beauftragt wurde und ob ich beabsichtige, das Erbe auszuschlagen.

Das habe ich nicht ganz verstanden. Der Notar hat mir letzte Woche mit dem Hinweis, dass er die Erbausschlagung an das Amtsgericht gesendet hat, eine Rechnung zukommen lassen.

Was muss ich jetzt tun? Muss ich selbst nochmal die Erbausschlagung dort hinschicken? Oder ist für mich alles erledigt? Und warum weiß das Gericht (es war definitiv das richtige Gericht) nicht bescheid?

Ich habe die letzten beiden Tage mehrmals dort angerufen. Über die Durchwahl ist niemand zu erreichen. Die Warteschleife des Gerichts hat mir zu lange gedauert. Nach insgesamt 5 Anrufen mit jeweils 30 Minuten Wartezeit ohne Antwort, habe ich aufgelegt. Ich war immerhin auf Arbeit...

Des Weiteren sind noch € 21.000 titulierter Unterhalt offen, die ich von den Erben eintreiben möchte. Daher würde ich gern Akteneinsicht in die Nachlassakte beantragen.

Wie sollte ich einen derartigen Antrag am Besten formulieren? Gibt es da Stolpersteine? Den Titel und eine Auflistung des ausstehenden Unterhalts in Kopie füge ich logischerweise bei.

Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Schulden, Recht, Unterhalt, Erbschaft, Erbe ausschlagen, Nachlassgericht
Nachlassgericht, Erbschulden, Vermögensauskunft, Privatinsolvenz - Bitte um Hilfe?

Schönen guten Abend,

meine Mutter verstarb im letzten Mai. Sie hatte viele Schulden. Vor einigen Tagen kam ein Brief von einer Kosteneinzugsstelle der Justiz, die nun meinen das ich der Erbe bin.

Ich habe damals etwa 3 Monate nach dem Tod meiner Mutter einen Brief erhalten, dass ich nun das Erbe ausschlagen kann oder annehmen. Dieses Schreiben habe ich damals ausgefüllt an das nächste Amtsgericht, zur Stelle des Nachlassgerichts gesandt.

Bis dato dachte ich das sich die Sache nun damit erledigt hatte oder meine Tante und Onkel belangt wurden, da diese fest berufstätig sind.

Nun kam dieser bedrohliche Brief, das ich umgehend alles bezahlen muss, was meine Mutter noch an offenen Schulden hat.

Ich arbeite selbst nur 20 Std die Woche und verdiene weit unter 1000€. Ich habe, leider durch die Fehler meiner Mutter, selbst sehr viele Schulden u.a. beim Finanzamt in Deutschland.

Was kann ich nun aus meiner neuen Heimat Österreich aus tun? Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Kann ich einen Beratungshilfeschein beantragen und wenn ja wo? Kann ich damit auch zu einem österreichischen Anwalt?

Ich wünsche mir nichts sehnlicher als das dieser Horror aufhört. Kann mir jemand sagen, ob es sich „lohnt“ eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder ob man Privatinsolvenz machen soll? Dauert diese für Privatpersonen 3 Jahre oder länger? Gilt diese auch für große Schulden beim Finanzamt? Geht das alles auch von Österreich aus.. und wenn ja wo sind da die Anlaufstellen?

Was kann ich nun für erste Schritte einleiten?

Bitte schreibt mir die Antworten verständlich - sehr schwere Fachsprache bringt leider nichts, da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne.

Lieben Dank! Wenn es geht, gerne auch eine private Mail schreiben. Mit persönlicher Erfahrung, etc.

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbe ausschlagen, Privatinsolvenz, Vermögensauskunft, Nachlassgericht
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.

Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.

Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.

Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe

Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich

Vielen Dank im Voraus

Ich brauch echt dringends eure Hilfe

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbe ausschlagen
Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Notar, Nachlassgericht
Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

Ich stehe vor folgender Situation:

Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.

Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!

Erbe ausschlagen, Erbschaftsrecht, Gläubiger

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