Erbe wird ausgeschlagen, muß ich der Vermieterin die geforderten Schlüssel herausgeben?

3 Antworten

Der Schlüssel ist beim Nachlassgericht abzugeben. Das Nachlassgericht muss sich ja auch ein Bild über die tatsächlichen Vermögenswerte in der Wohnung machen. Was der Vermieter von dir fordert ist nicht relevant für dich - da soll der Vermieter sich mit dem Nachlassgericht auseinandersetzen.
Tipp! Sind noch Gegenstände in der Wohnung** die dir gehören**, dann solltest du diese vorher herausholen!

Wer das Erbe ausschlägt hat auch kein Recht mehr auf Schlüssel....aber du darfst dir soweit ich informiert bin noch etwas persönlichen holen.

Der Vermieter hat auf jeden Fall ein recht seine Schlüssel zu bekommen.

man hat nach dem ableben des angehörigen doch 6 wochen zeit das erbe auszuschlagen. wenn ihr noch genug zeit habt alles rauszunemen was euch wichtig ist, dann gib den schlüssel mit ab. dann hast du aber keine gelgenheit mehr nochmals in die wohnung zu kommen. für die wohnng besteht doch noch ein mietvertrag, oder? wie lange ist der noch gültig? lass dich nicht vom vermieter unter druck setzen.ist die monatsmiete von der wohnung bezahlt? solange kannst du den schlüssel behalten. beim ausschlagen des erbes bekommst du auch die mietkaution nicht zurück,aber das nur nebenbei.