Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

Ich stehe vor folgender Situation:

Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.

Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!

Erbe ausschlagen, Erbschaftsrecht, Gläubiger