Erbe ausschlagen, beim Nachlassgericht?
Hallo zusammen, wie in der Überschrift schon steht, es geht um ein erbe was beim Nachlassgericht ausgeschlagen wird, was muss man denn da zur Protokoll geben, wieso man das Erbe ausschlagen möchte, zu dem die Person befindet sich in der anfangsfase von einer privat Insolvenz und sie möchte das erbe beim Nachlassgericht ausschlagen, denn Termin wird sie morgen erfahren.
5 Antworten
Es muss nur rechtzeitig geschehen (6 Wochen nachdem man vom Erbfall erfahren hat meine ich).
In der Insolvenz sollte es gehen meine ich mal gelesen zu haben, da es ein höchstpersönliches Recht ist, darüber zu entscheiden ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Ja, so meine ich es ja auch.
Du hast das persönliche Recht das Erbe auszuschlagen, und die Gläubiger aus Deinem Insolvenzverfahren können Dir das nicht übelnehmen, meine ich.
Ich glaube nicht, dass man einen Grund für die Ausschlagung angeben muss.
Aber man schlägt dann beides aus Guthaben und Schulden!
Ich weiß allerdings nicht, ob man ein positives Erbe ausschlagen darf, wenn man der Wohlverhaltensphase ist?
Was ist denn eine "Anfangsfase von einer Privatinsolvenz"? Noch beim 0-Plan?
Halt ganz am Anfang, in dieser wohlverhaltenphase ist sie noch nicht, das was vor dieser wohlverhaltenphase ist
Bevor man in eine Insolvenz geht, muss man sich mit allen Gläubigern versuchen gütlich zu einigen. Gedacht ist, dass man versucht alles zumindest mit einer kleinen Summe abzustottern.
Da viele Insolvenzler, aber unter dem Selbstbehalt verdienen und/oder so große Schulden haben, dass sie nichts oder fast nichts den vielen Gläubigern an Raten anbieten können, steht in den Tilgungsplänen bei der Tilgungsrate oft = 0,00 €. Daher heißen diese Tilgungspläne 0-Pläne.
Nein. Du musst nur erklären, dass du das Erbe ausschlägst.
Das Ausschlagen eines Erbes muss nicht begründet werden.
ich musste gar keine Gründe angeben.
vor 9 Jahren, gestorben war mein Mann. Ich wäre Alleinerbin gewesen.
Nicht der verstorbene war in der Insolvenz, sondern die was Erben soll