Hallo, mein Vater ist letztens verstorben, ich hatte sogut wie keinen Kontakt zu ihm (er hat seinen Enkel nie gesehen) und werde das Erbe auschlagen (gibt auch nix zu erben). Nun habe ich gelesen, dass der nächste Angehörige (nach mir, Einzelkind) der Enkel, also mein Kind, ist. Mein Kind ist aber noch minderjährig. Angeblich kann das Gericht jemanden beauftragen, der entscheidet dann ob mein Kind das Erbe annehmen muss oder nicht...das wäre aber extrem ungerecht, da es max. Schulden zu Erben gibt....Hat das vll schonmal jemand mitmachen müssen? Kann ich mich dagegen wehren, Anwalt?