Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine