Hallo,
in der Berufsschule befassen wir uns aktuell mit der Sitzverteilung im Bundestag und dem neuen BWahlG. Wir sollen dabei in unterschiedlichen Gruppen verschiedene Modelle erarbeiten etc.
Meine Gruppe hat das Thema, dass der Bundestag eine gesetzlich feste Größe von 598 Sitzen hat. Es ist also so, wie früher mal. 299 Direktmandate und 299 Sitze über die Landeslisten. Ausgleichs- und Überhangmandate gibt es in unserem Modell nicht. Eine 5%-Klausel und eine Grundmandatsklausel bei 3 Direktmandaten ist vorgesehen.
Ich meine, bis zur Reform, als die Überhang- und Ausgleichsmandate eingeführt wurden, war das doch so, oder?
Allerdings kommen wir bei dem Modell nicht ganz zurecht.
Hintergrund war ja, dass es Ausgleichsmandate und Überhangmandate gab, um die Zweitstimmenergebnisse der Parteien zu wahren, wenn mehr Direktmandate gewonnen wurden, als prozentual Sitze zur Verfügung standen.
Angenommen, das neue BWahlG würde es so, wie oben geschrieben vorsehen: 598 feste Sitze, 299 durch Erststimme und 299 über Landesliste. 5-%-Hürde, Grundmandatsklausel. Keine Überhang- und Ausgleichsmandate - würde dieses Prinzip in der Praxis funktionieren? Was gäbe es für Vor- und Nachteile?
Meine Gruppe hängt nämlich bei der Frage, wie die prozentuale Aufteilung dann aussehen würde. Wir haben eine Beispielwahl mit folgenden Ergebnissen konzipiert:
- A-Partei: 0 Wahlkreise, 5,3 % Zweitstimme
- B-Partei: 173 Wahlkreise, 31,2 %
- C-Partei: 0, 6,6 %
- D-Partei: 27, 13,4 %
- E-Partei: 0, 8,5 %
- F-Partei: 60, 19,1 %
- G-Partei: 33, 5,8 %
- H-Partei: 6, 10,1 %.
Hier zeigt sich ja schon, dass die B-Partei bei 173/299 Wahlkreisen 58,0 % der 299 Sitze bekommen würde und dann ja nochmal 93/299 Sitzen durch die 31,2 %. Demnach hätte diese Partei ja 266 von 598 Sitzen, was fast 45 % entsprechen würde.
Wäre so ein Wahlsystem bzw. so eine Sitzverteilung für euch gerecht? Wie würdet ihr die Sitzverteilung im Bundestag vornehmen?